vorschneller Löschpanzer ??? oder einfach nur Arbeitswütig?

    • vorschneller Löschpanzer ??? oder einfach nur Arbeitswütig?

      MANSPED GmbH INSOLVENZ

      Vor dem Posten lesen und unbedingt beachten


      ZITAT von "Gelber Engel": und bereits drüber gerattert.....

      MANSPED GmbH INSOLVENZDieser ist zu meiden. Hat ER doch auch die Schwesterfirma MANSPED LOGISTIK GmbH, den Bach runter gehen lassen.
      Nachweis anbei (ANLAGE). Manche Bereiche GEBLANKT, damit keiner sagen kann er wurde unfreiwillig veröffentlicht. INSOLVENZEN sind öffentlich. Nur nicht jeder weiß es. Über diese Firma könnte ich Lieder singen. Also, AUFGEPASST IM VERKEHR. »GelberEngel« hat folgendes Bild angehängt:
      insolvenz-mansped.jpg

      @Gelber Engel: Na, wieder mal den falschen AG erwischt ?

      @Löschpanzer:
      Löschen war nicht notwendig, denn die benannte Firma ist in den Bekanntmachungen drin.
      Im Zweifelsfall mal den "rasenden Reporter" nachprüfen lassen. ;)
      Der TE hat leider immer ein Problem damit Ross und Reiter zu nennen.....


      1500 IN 767/14

      In dem Verfahren über den Antrag d.

      Mansped Logistik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Elsner Richard,
      Dieselstraße 21, 85748 Garching
      Registergericht München:Register-Nr.: HRB 198320
      - Schuldnerin -
      Geschäftszweig:
      auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

      Beschluss:

      Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen
      wird am 02.04.2014 um vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21 Abs. 2 S. 1
      Nr. 1 InsO.

      Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Michael Bauer,
      Nymphenburger Straße 20a, 80335 München, Telefon: +49(89)30905860, Telefax:
      +49(89)309058610.

      wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen der
      Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
      Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.

      Amtsgericht München - Insolvenzgericht -


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      1500 IN 767/14
      -
      In dem Verfahren über den Antrag d.

      Mansped Logistik GmbH, vertreten durch d. Geschäftsführer Elsner Richard,
      Dieselstraße 21, 85748 Garching
      Registergericht: Amtsgericht München Register-Nr.: HRB 198320
      - Schuldnerin -
      Geschäftszweig:
      auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen
      -


      1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin wird am 28.05.2014
      um 12.00 Uhr eröffnet.
      2. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
      Rechtsanwalt Michael Bauer
      Nymphenburger Straße 20a, 80335 München
      Telefon: +49(89)30905860
      Telefax: +49(89)309058610
      3. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
      bis zum 21.07.2014 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.

      Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
      4. Das Insolvenzverfahren wird bis auf Weiteres schriftlich durchgeführt.
      Die Prüfung der angemeldeten Forderungen erfolgt gem. § 5 II InsO im schriftlichen
      Verfahren.
      Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 01.09.2014 den Forderungsanmeldungen
      schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
      Sollten Beschlussfassungen über die eventuelle Wahl eines anderen
      Insolvenzverwalters, über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses sowie über die in
      den §§ 66 (Rechnungslegung Insolvenzverwalter), 100/101 (Unterhaltszahlungen aus der
      Insolvenzmasse), 149 (Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung
      des Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
      Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
      (Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
      Verteilung bei Insolvenzplan), 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) und 272
      (Aufhebung einer Eigenverwaltung) InsO erforderlich sein, bedarf es der
      Antragstellung bis 01.09.2014, damit die Anordnung des schriftlichen Verfahrens
      widerrufen werden kann.

      Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten auf
      der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.

      Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft; Forderungen, gegen
      die bis dahin kein Widerspruch erhoben wurde, gelten als festgestellt.

      Hinweise:
      Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung.
      5. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
      Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
      Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
      Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
      bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den
      daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
      6. Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
      aufgefordert, nicht mehr an diese, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28
      Abs. 3 InsO).
      7. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
      Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
      Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
      Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an die Schuldnerin; diese
      erfolgt durch das Insolvenzgericht.

      Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
      Der Antrag ist am 08.03.2014 beim Insolvenzgericht München eingegangen.

      Amtsgericht München - Insolvenzgericht - 03.06.2014
      .




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      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.