Verzögerung bei Abholung / Strafe?

    • Verzögerung bei Abholung / Strafe?

      Guten Tag,

      folgende Frage.

      Beauftragter TU hält seinen Ladetermin nicht ein.
      Laut vorheriger Auskunft wurde zugesagt das der Fahrer bis spätestens X Uhr an der Ladestelle ist.
      Via Mail mehrfach hingehalten.

      Am ende unsererseits den Auftrag storniert da weder ehrlich / noch zuverlässig.
      Wir haben ein anderes Fahrzeug geschickt -> extra Kosten hierfür für uns entstanden.

      Möglichkeit einer Haftbarhaltung des beauftragen TU da nicht Einhaltung des Ladetermins?

      Danke !!
    • Das kommt wohl darauf an, ob Du Dich selbst an die Regeln gehalten hast. Also alles korrekt im TA vorgegeben? Fristen gesetzt? Sprich : alles ordentlich dokumentiert.

      Wenn nicht, würde ich mir Gedanken darüber machen, ob nicht noch eine 30%-Rechnung ins Haus flattert.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Vertraglich wurde festgehalten: Ladezeit: 08.00 - 11.00 Uhr.
      Um 11.30 Uhr unsererseits storniert nachdem dort der Stand noch immer unklar war wann der Fahrer eintreffen wird.
      Wurde so auch bestätigt + via Mail nochmals im Vorfeld auf die Wichtigkeit der Einhaltung hingewiesen.

      Soll heißen, von der Dokumentationsseite aus passt alles.

      Frage mich halt, ob wir einen Schadensanspruch stellen können.
    • Okay, ich muss sagen das Thema Haftbarhaltung ist noch neu.
      Hatte ich bisher noch nicht da man sich bisher immer einigen konnten.
      Aber heute wurde ich dermaßen verar**** da ich da doch gerne zumindest es versuchen möchte.

      Soll heißen, eine Haftbarhaltung fertig machen an den TU und eine Summe X (max. dreifache Fracht ansetzen).
      Muss nachträglich nachgewiesen wie groß der tatsächliche Vermögensschaden ist?

      Und muss zusätzlich zu der Haftbarhaltung noch eine Rechnung geschrieben werden?
      Oder die Summe vorerst ohne Rechnung mit in die Haftbarhaltung setzen.

      Wie gesagt, das ist absolutes Neuland.

      Danke schon mal thommy !
    • havarie schrieb:

      Halt ihn haftbar. Er wird die Haftung ablehnen.
      Kann er doch. Bedeutet doch nicht, daß er nicht trotzdem haftet. Wenn der Nachweis ordentlich geführt werden kann und keine andere Möglichkeit, als der oben geschilderten, mehr bestand, sollte es wohl durchgehen.

      @Exmado Natürlich wirst Du alles nachweisen müssen, da alle Beteiligten eine Schadenminderungspflicht haben. Der Nachweis wird dem Grunde als auch der Höhe nach geführt werden müssen.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

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    • derandereTU schrieb:

      Exmado schrieb:

      Muss nachträglich nachgewiesen wie groß der tatsächliche Vermögensschaden ist?
      wenn ich den Satz schon lese, dann weiß ich da haben sich die Richtigen getroffen!
      Aus welchem Grund? Ich habe einen Auftrag von meinem Kunden erhalten, diesen konnte ich nicht antreten.
      Habe diese verkauft an jemanden für Summe X , dieser Käufer hat wie oben geschrieben nicht wie Vertraglich vereinbart seine Leistung durchgeführt.
      Auftrag wurde unsererseits storniert und an jemanden anderes weitergegeben für eine teurere Summe- hierdurch ist ein +- 0 geschäfft für uns mit viel ärger und Aufwand.
      Ich weiß nicht wie Ihr arbeitet, aber wir versuchen schon möglichst Transporte durchzuführen mit Gewinn für uns.
      Aber wenn ich eure beiden Namen nur alleine schon wieder sehe, weiß ich - Ihr seit generell die die hier alles negativ heißen müssen... kennt man ja schon ;) Zielführende Kommunikation selten = großes geschwatze häufig.
      Eure Firmen laufen sicherlich wie eine Golduhr und ihr seit die heiligen Mesias der Spedition.

      Gut, er wird die Haftbarhaltung ablehnen - gibt es hier etwas offiziell zu? Adsp? Hgb?
      Ich brauche mir den Aufwand nicht zu machen wenn es sowieso nichts zu holen gibt.

      Und wie nachweisen, soll heißen ich muss meine VK vom Kunden und meinen neuen EK vom TU offenlegen und auf dieser Grundlage wird geprüft wie hoch der tatsächliche finanzielle schaden sich beläuft?
    • Exmado schrieb:

      Und wie nachweisen, soll heißen ich muss meine VK vom Kunden und meinen neuen EK vom TU offenlegen und auf dieser Grundlage wird geprüft wie hoch der tatsächliche finanzielle schaden sich beläuft
      Nöö.. du weißt ihm nach wieviel € mehr Du dem anderen TU bezahlt hast, der den Auftrag dann ersatzweise übernommen hat. Genau DAS ist der Vermögensschaden den Du von der Pappnase einfordern kannst
    • also es ist doch eigentlich ganz einfach und unter seriösen leuten völlig verständlich, daher verstehe ich das ganze tam tam und unwissenheit hier eigentlich gar nicht. wie thommy geschrieben hat ist dies ein vermögensschaden, haftungshöhe sollte wohl auch bekannt sein, ansonsten bitte bockwurst verkaufen gehen und transportgewerbe abmelden :thumbup:

      Haftbarhaltung raus. Mehrkosten des anderen TU 1:1 an Schadenverursacher weiterberechnen, Rechnung gleich an die Schadenrechnung mit hinten ran hängen somit gibt es keine Probleme mit der Beweislast. Sollte es Zenober geben bei der Bezahlung, gar nicht erst hin und her Schreiben sondern gleich zum Anwalt.

      Ach ja wenn sich dabei noch jemand bereichern will mit irgendwelchen gebühren, so ist das nicht nur dreist sondern auch dumm, da dies wieder nachzuweisen ist und somit streitbar.

      und ob ihr die weiterberechnung mit Mehrwertsteuer oder ohne macht, tja dabei helfe ich nun nicht noch, dann geht dochglieber bockwurst verkaufen
    • das mit der Mehrwertsteuer wissen in Deutschland nicht einmal Großkonzerne @Fuchs

      Wir bekommen regelmäßig Palettenrechnungen mit USt., obwohl das nicht zulässig ist, da Schadenersatz.

      @Exmado selbstverständlich ohne USt., aber ich nehme an, das wusstest Du auch so. Und wie der Fuchs schon schrieb, verzichte auf jegliche Art von "Servicegebühren". Die werden dann streitig gestellt bzw. mit Nichtwissen bestritten und verzögern nur die eigentliche Schadenregulierung. Für 5 Euro mehr lohnt sich der Ärger nicht.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!