Vertuschung von Lenk und Ruhezeiten ....

    • gelöschter User 4 schrieb:

      Grani,

      wenn ich nur in DE tanke, bleibt etwas weniger übrig...aber tot bekommst du mich nicht. :D

      Ich weiß aber nicht was du gegen die gesetzlichen Vorgaben hast. Die sollen noch viel mehr kontrollieren und bei totalen Übertreibungen den Laden direkt zu machen...egal ob Deutscher oder Ausländer. Die ausländischen LKW`s bekommen dann eben ein "Einreiseverbot" oder so. :P

      Wenn sich keiner mehr traut zu überziehen, verschwinden auch die Dumper und wir bekommen ordentliche Frachterlöse.

      Ab August kommt das EU Unternehmer Register und da kommen alle Sünden rein!

      Dummer Spruch wenn keiner mehr überzieht!

      Genau so wie wenn ich sage, entlassen wir alle Beamte und Staatsangestellten dann brauchen wir keine Steur zu zahlen!

      Wer um den Kirchturm rum fährt, früher hat man Nahverkehr gesagt, hat gut reden!

      Will ich dich mal sehen, hast alles geplant mit jede menge Puffer, dann haut es an der Ladestelle nicht hin!

      dann hat sich so ein Volltrottel quer gelegt und statt zu Hause am WE steht der Herr Sky beim Toni jedes WE!

      Fährt dann eine Woche nicht das er am WE zu Hause bei Mutti ist, kommen die Mäuse aus dem Brotkasten und haben Tränen in den Augen!

      Es können nicht alle Getränke fahren!

      Nee geht nicht, erst muss Geld verdient werden mit ordentlicher Arbeit und dann wenn was übrig bleibt kann man Bier, Cola und den Schitt kaufen.

      Wenn nicht geht es mit dem Brunnenholzkübel an die Quelle wie früher!

      So ware ich Grani bin, ihr werdet noch Rotz und Wasser heulen und denken, hätten wir nur noch 2000 Millenium!

      Und die heute Mc Blöd verdammen werden froh sein so ein minderwertiges Essen zu bekommen!
    • Ach Grani,

      auch das kann der Sky. Ich habe geschrieben wie es am besten wäre, na logo ein Wunschtraum. Meine Karte hat auch keinen Heiligenschein, allerdings alles in Grenzen.

      Das mit dem "dummen" Spruch kommentiere ich jetzt nicht, will nämich nicht ca. 289 dämliche Aussagen von einem Rentner kopieren. :P

      Aber hast recht, nicht jeder kann Getränke fahren, denn viele schmeißen das Zeugs in den Graben. :D
    • Selbst wenn die Preise steigen würden, werden die Löhne nicht so schnell steigen, da viele sich an diese Billigkutscher gewöhnt haben und erst mal die Kohle in die eigene Tasche stecken. Solange es Sklaven in diesem und in vielen anderen Jobs gibt, werden auch Sklavenlöhne bezahlt. Beispiel Zeitarbeit.

      Es sagt ja auch keiner etwas dagegen, wenn die Karte mal nicht ganz sauber ist, aber solche Machenschaften sind einfach nicht akzeptabel und dem TU gehört der Laden dicht gemacht.

      Grani hat ja nicht in allem unrecht:

      Der Handel mit Ladung über 3,4 oder 5 Stationen ist eine Frechheit und gehört wirklich verboten, aber wie will man das auf Dauer kontroliieren??

      Ebenso die z.T. unmöglichen Wartezeiten an den Be- und Entladestellen sind eine Frechheit.

      Da wird es doch schon schwer eine LaLi Sendung unter 300 Km zu schaffen.

      Es sind nicht nur die Frachten und Löhne in unseren Job sondern das ganze System ist im Eimer und daran sollte dringend gearbeitet werden, dann kann auch wieder Geld verdient werden.
      Bedenke bei jeder Entscheidung welche Auswirkung Dein Verhalten auf Deine Mitmenschen hat.
    • Optimist schrieb:

      Ebenso die z.T. unmöglichen Wartezeiten an den Be- und Entladestellen sind eine Frechheit


      Geht aber auch anders ,bekannte Schweizer Tank und Silospedi,verlangt ab der 4.ten Stunde 100 € pro Std. und bekommt Sie auch.! :thumbsup:
      Wieso geht das nicht bei allen?? ?(
      Weil hier die Tu´wieder sich gegenseitig in die Pfanne hauen!! :thumbdown:
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      Ich bremse auch für FORENTROLLE :D (aller Nationen)! :D
    • Mister T. schrieb:

      Optimist schrieb:

      Ebenso die z.T. unmöglichen Wartezeiten an den Be- und Entladestellen sind eine Frechheit


      Geht aber auch anders ,bekannte Schweizer Tank und Silospedi,verlangt ab der 4.ten Stunde 100 € pro Std. und bekommt Sie auch.! :thumbsup:
      Wieso geht das nicht bei allen?? ?(

      Weil sie keine Eier in der Hose haben! Am schlimmsten sind dann die kleinen Mittelständler! Ach können wir doch nicht machen, der Kunde springt doch ab!

      Gibt es bei den großen nicht!

      Wenn wir ihn Italien länger als eine Std. gestanden haben, gab es Standgeld ohne das man hat braucht drohen!

      Ob Dow Spedi, oder Bentlerspedi oder Zufällig!

      Bei Bentler haben sie Dienst nach Vorschrift gemacht!

      16 Uhr wurde es dunkel, ja die Kranbahn ist nicht genug ausgeleuchet wir laden diech nicht mehr!

      Angebot war vom Spedi, entweder 350 Ocken und bis Samstag früh warten oder leer heim und am Montag wieder leer anreisen und die Kilometer werden bezahlt!

      Natürlch die 350 genommen und haben in der City 200 die nacht auf den Kopf gehauen!

      Es ist doch so, ich mache es nicht und der nächste Trottel von TU macht es!
    • gelöschter User 5 schrieb:


      Ab August kommt das EU Unternehmer Register und da kommen alle Sünden rein!


      Du meinst sicher das Verkehrsleiterreigister.

      Der Verkehrsleiter muss nicht selbst der Unternehmer sein !

      zu benennen war der Verkehrsleiter bis 12/2011 bei den zuständigen Behörden ( Ausstellungsbehörden für GÜ-KG Genehmigungen )
      Das register sollte eigentlkich schon seit letztem Jahr funktionieren geht aber wegen einem SW-Problem nicht.

      Wurden keine Verkehrsleiter benannt ist automatisch der Transportunternehmer als Verkehrsleiter registriert.

      stuttgart.ihk24.de/Branchen/Ve…Fragen_und_Antworten.html

      logistikrecht.info/w/verkehrsleiter/

      bag.bund.de/SharedDocs/Downloa…44?__blob=publicationFile
    • OT Hermann : Meine Freunde Dieter, SAW usw habt ihr euch schon drauf eingestellt das ihr als Rentner Harzis werdet?

      Wenn dann genug Harzis verhanden sind, wird ein Ruck durch die Bevölkerung gehen!

      Hier könnt ihr euch schon mal schlau machen was man unter 2 k Brutto an Rente zu erwarten hat!

      80 % der Fahrer werden arme Schweine sein!


      Du kannst dir jawohl vorstellen , das ich da bestimmt schon Vorkehrungen getroffen habe - um doch etwas weicher zu fallen , der kluge Trucker baut halt vor ....
      Ich zitiere dich jetzt mal : Nicht Äpfel mit Birnen vergleichen .... ;) ;)
    • Ja da gebe ich Collin mal recht, habe auch schon vorgesorgt. Habe zwar noch etwas Zeit aber man sollte so früh wie möglich damit beginnen.
      Das ich nicht mehr alt zu viel von meiner Rente zu erwarten habe ist mir längst schon klar.
      Die die noch was machen wollen, bitte nicht Riester oder Rürrup und so Zeugs der Staat freut sich nur drüber.
    • @Stahltrucker

      Verkehrsunternehmensdatei



      Ab Sommer 2012 führt das BAG</ABBR> ein elektronisches Zentralregister für Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmen: die Verkehrsunternehmensdatei (VUDat</ABBR>). Die relevanten Daten werden von den zuständigen Behörden ausschließlich auf elektronischem Wege gemeldet. Gewisse Inhalte der Verkehrsunternehmensdatei werden zudem über das Internet allgemein zugänglich sein.

      Am 04. Dezember 2009 ist das sogenannte "Road Package" in Kraft getreten. Dieses EU</ACRONYM>-Verordnungspaket regelt den Markt- und Berufszugang für Kraftverkehrsunternehmer umfassend neu und fasst die bislang im Bereich des Personen- und Güterkraftverkehrs geltenden europäischen Rechtsvorschriften in drei EU</ACRONYM>-Verordnungen zusammen. Sie wurden am 04. Dezember 2011 wirksam und damit in den Mitgliedstaaten der Europäischen Union unmittelbar anwendbar.

      Mit den drei EU-Verordnungen soll insbesondere die Verwaltungszusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Union optimiert und modernisiert sowie die Wirksamkeit der Überwachung der Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, erleichtert werden. Aus diesem Grund ist jeder Mitgliedstaat verpflichtet, ein zentrales elektronisches Register sämtlicher Kraftverkehrsunternehmen zu betreiben, die im Inland zur Ausübung des Berufs des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers zugelassen wurden.


      [Blockierte Grafik: http://www.bag.bund.de/SharedDocs/Bilder/DE/Allgemein/Register.jpg?__blob=normal]

      In Durchführung des EU</ACRONYM>-Verordnungspakets wird beim BAG</ABBR> im Sommer 2012 ein elektronisches Zentralregister für Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmen (Verkehrsunternehmensdatei -VUDat</ABBR>) eingerichtet. In der VUDat</ABBR> werden allgemeine Informationen zu den im Inland ansässigen Straßenverkehrsunternehmen gespeichert, wie etwa Name und Rechtsform des Unternehmens, Anschrift und Anzahl der eingesetzten Fahrzeuge. Den europarechtlichen Vorgaben entsprechend werden gewisse Inhalte der Verkehrsunternehmensdatei über das Internet allgemein zugänglich sein. Der öffentliche Teil der Verkehrsunternehmensdatei wird voraussichtlich drei bis vier Monate nach Aufnahme des Wirkbetriebes freigeschaltet und ist dann über die Internetadresse www.verkehrsunternehmensdatei.de erreichbar.


      Auch schwerwiegende Zuwiderhandlungen, die im Zusammenhang mit der wirtschaftlichen Betätigung des Kraftverkehrsunternehmens begangen worden sind, sowie bestimmte Verwaltungsentscheidungen sollen gemäß den Bestimmungen des "Straßenpakets" zentral erfasst werden - jedoch nicht zwingend zusammen mit den allgemeinen Unternehmensinformationen, sondern gegebenenfalls von diesen getrennt in separaten Dateien. Voraussetzung ist, dass die relevanten Informationen allen zuständigen Behörden des betreffenden Mitgliedstaats zumindest auf Anfrage zugänglich sind (vergleiche Artikel 16 Absatz 2 Unterabsatz 3 Satz 1 der Verordnung (EG</ABBR>) 1071/2009). Die vom Bundesamt für Justiz (BfJ</ABBR>) geführten Zentralregister - Gewerbezentralregister und Bundeszentralregister - erfüllen diese Anforderungen, sodass schwerwiegende Verstöße und Verwaltungssanktionen grundsätzlich nicht noch einmal in der Verkehrsunternehmensdatei des BAG</ABBR> gespeichert werden. Unberührt hiervon bleibt die vom BAG</ABBR> auf Grundlage des § 16 GüKG</ABBR> geführte Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren wegen Zuwiderhandlungen nach § 19 GüKG</ABBR>.

      Darüber hinaus wird das BAG</ABBR> in Deutschland die Aufgaben einer „nationalen Kontaktstelle“ übernehmen, über die künftig die zuständigen Behörden in den Mitgliedstaaten miteinander kommunizieren werden. Auf diese Weise soll sichergestellt werden, dass auch Verstöße im EU-Ausland bei der Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Kraftverkehrsunternehmers durch die zuständige inländische Behörde Berücksichtigung finden.

      Die Kommunikation zwischen den zuständigen Behörden und den beim BAG</ABBR> eingerichteten Dateien, der künftigen Verkehrsunternehmensdatei und der Datei über abgeschlossene Bußgeldverfahren nach § 16 GüKG</ABBR>, wird ausschließlich auf elektronischem Wege erfolgen - entweder über vom BAG</ABBR> bereitgestellte Dialogoberflächen (Webapplikation) oder über zur Verfügung gestellte Dateischnittstellen (XML</ABBR>-Format; File-Transfer) für die Programm-zu-Programm-Kommunikation. Voraussetzung ist in beiden Fällen eine Kommunikationsanbindung an das DOI</ABBR>-Netz (Nachfolgenetz von TESTA-D</ABBR>). Detaillierte Informationen über die technischen Voraussetzungen des Transferverfahrens, eine Datensatzbeschreibung sowie den "Antrag zur Teilnahme an der elektronischen Datenübermittlung von und zu den beim Bundesamt für Güterverkehr (BAG) eingerichteten Registern" können





      Quelle BAG-BUND.de
    • Der Name ist doch Schall und Rauch


      wichtig ist doch das:

      Das Road Package enthält insbesondere folgende Neuerungen:

      -Ab 14. Mai 2010 wird es erstmals gemeinschaftsweit einheitliche Kabotagebestimmungen (Art. 8 ff. VO (EG) Nr. 1072/2009) geben

      -die Verordnungen (EWG) 881/92 und (EWG) 3118/93 sowie die Richtlinie 2006/94/EG werden durch die Verordnung (EG) 1072/2009 ersetzt.

      -Die Richtlinie 96/26/EG des Rates vom 29. April 1996 über den Zugang zum Beruf des Güter- und Personenkraftverkehrsunternehmers im innerstaatlichen und grenzüberschreitenden Verkehr wird durch die Verordnung (EG) Nr. 1071/2009 ersetzt, deren Bestimmungen unmittelbar Anwendung finden.

      -Eine faktische Niederlassung im Mitgliedstaat ist Teil der Berufszugangsvoraussetzungen (Art. 5 VO (EG) Nr. 1071/2009).

      -Einem Unternehmer bzw. der zur Führung der Kraftverkehrsgeschäfte bestellten Person (sogenannte Verkehrsleiter) kann die Führung von Kraftverkehrsgeschäften wegen Unzuverlässigkeit untersagt werden (Art. 14 VO (EG) Nr. 1071/2009).

      -Ein Unternehmen, welches selbst nicht über die notwendige Fachkunde verfügt, kann für die Wahrnehmung der Aufgaben des Verkehrsleiters eine externe Person vertraglich an das Unternehmen binden (Art. 4 Abs. 2 VO (EG) 1071/2009). Diese darf die Verkehrstätigkeiten von höchstens vier Unternehmen mit einer Fahrzeugflotte von insgesamt höchstens 50 Fahrzeugen leiten (Art. 4 Abs. 2 Buchstabe c. VO (EG) 1071/2009).

      -Die Optimierung und Modernisierung des gemeinschaftsweiten Austauschs von Informationen, die relevant sind für die Beurteilung der Zuverlässigkeit eines Verkehrunternehmers und damit für die Erteilung oder den Entzug einer Gemeinschaftslizenz, durch die Vernetzung einzelstaatlicher Register bis Ende 2012 sowie die Einrichtung nationaler Kontaktstellen bis Ende 2011 (Art. 16, 18 VO (EG) Nr. 1071/2009).



      Fazit: Wer als Transportunternehmer keinen Betriebsangehörigen oder externen Verkehrsleiter benannt hat ist der Dumme

      Wers gemacht hat, bekommt eine Gnadenfrist da er den anderen feuern und nen neuen Einstellen kann.


      Bisher erfolgt die Registratur in den zuständigen Genehmigungsbehörden, wobei in der Regel eine Rückmeldung zu Bußgeldverfahren an diese fehlt !



      Road Package besteht aus den VO (EG):

      1071/2009
      1072/2009
      1073/2009
    • @stahltrucker
      klasse erklärt - 100% agree :thumbsup:

      Praxis: die meisten Betriebe wissen nichts von den Regelungen und es interessiert sie nicht. Der Verkehrsleiter hat ja seit 04.12.2011 gesetzlich erheblich erweiterte Aufgabenbereiche gem. VO EG 1071-1073/2009. Ich biete dazu entsprechende Seminare an (sind aber keine Pflicht!). Interesse = 0, weil die Betriebe die Regelung meist als blödsinnig abtun. Wer zum VL bestellt wird, der muß sich umfangreich weiterbilden, weil er ansonsten den geforderten Verpflichtungen nicht oder nur unzureichend nachkommen kann.

      Externer VL ist ein heißes Eisen - habe ich bisher immer abgelehnt, wenn ich nicht vollen Einblick in die Betriebsabläufe erhalte. Viele suchen nur einen Dummen, der den Kopf hinhält. Wichtig: der VL kann alles oder auch nur Teilbereiche übernehmen - muß aber schriftlich exakt definiert werden.

      Wenn hier bei Tiefenkontrollen mal genauer geschaut wird, dann werden viele TU sehr bald erhebliche Probleme bekommen...