Vertauschte Sendung / Abliefernachweis

    • Moin zusammen!
      Wow- danke für die rege Beteiligung!

      Geht glücklicherweise nicht um eine Sendung von uns. Ein befreundeter Spediteur hat mich um Hilfe / Rat gebeten.

      War meiner erster Gedanke der richtige, habe ihm genau das gesagt!
      -> Rein quittiert / Rest abschmettern
      -> Keine weiteren Nachforschungen mehr anstellen, am Ende findet man doch etwas

      .. wollte dennoch aus Interesse nochmal nachfragen wie ihr das ganze seht.
      Und bzgl. des Wort "Mangel" ... Mensch hängt euch mal nicht daran jetzt so auf!! :whistling:

      Wie sieht das aus wäre die Quittierung mit "Unter Vorbehalt" gestempelt?
      Machen ja immer mehr, generell alles mit dem Zusatz "Unter Vorbehalt" ... wenn ich das schon immer lese :evil:

      Frohes Schaffen!
    • Exmado schrieb:

      Geht glücklicherweise nicht um eine Sendung von uns. Ein befreundeter Spediteur hat mich um Hilfe / Rat gebeten.
      Ach so, klar: Der "ich frage für einen Freund" - Modus :) :whistling:

      Exmado schrieb:

      Wie sieht das aus wäre die Quittierung mit "Unter Vorbehalt" gestempelt?
      Machen ja immer mehr, generell alles mit dem Zusatz "Unter Vorbehalt" ... wenn ich das schon immer lese
      Das würde nichts ändern. Kein Vorbehalt kann so weit gehen, dass der Quittierende nicht erkennen konnte, dass er statt der Sendung für Argentinien eine völlig andere für Thailand annahm.
      Das würde nur bei nicht sichtbaren Sachverhalten greifen. Z.B. Anzahl Kartons auf Palette bei blickdicht folierten Paletten.
      Dann sollte aber der Vorbehalt bei der Quittung konkretisiert werden z.B. "Anzahl Kartons nicht zählbar".
      Irgendein pauschaler Vorbehalt für "alles und jedes" dürfte juristisch keinen Bestand haben.
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:



      Dass ich mir dafür mal ein "dislike" eingefangen haben statt den langweiligen "likes" , rettet mir den Tag. :)
      wie kannst Du auch einfach nur stumpf auf googel verweisen? Geht ja mal gar nicht sowas. Demnächst kommst Du noch mit dem chinesischen Sack Reis um die Ecke ^^ Also etwas mehr Einsatz bitte, auch bei den eher flachen Themen
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      Dann sollte aber der Vorbehalt bei der Quittung konkretisiert werden z.B. "Anzahl Kartons nicht zählbar".
      Irgendein pauschaler Vorbehalt für "alles und jedes" dürfte juristisch keinen Bestand haben.
      Nach meinem Kenntnisstand hält das auch keiner juristischen Überprüfung stand, da zu allgemein. Meist ist doch formuliert : Annahme unter dem Vorbehalt der späteren Prüfung. Collianzahl und äußere Beschaffenheit können aber sofort bei Ablieferung geprüft werden.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!