Versicherungsschutz beim Enladen

    • Versicherungsschutz beim Enladen

      Moin,

      kurze Frage zuThema:
      Beim Abladen muss eine Person des Warenempfängers mit auf der Ladefläche des TrspUnternehmers anfassen, um die Ware abladen zu können. Welche Versicherung greift in diesem Moment bei einem Schaden? (Materiell-ok, nicht ganz so schlimm, Personenschäden-schon schlimmer 8o)
      Kennt vielleicht jemand einen solchen Fall oder weiß, wo genau man das nachlesen kann?
    • RE: Versicherungsschutz beim Enladen

      Salve Krieger… ;)

      Ein großes Thema auf weiter Flur würde ich sagen…
      Versicherung ist zwar gar nicht mein Gebiet, aber mein letzter Kenntnisstand ist der;

      Wenn der/die Fahrer, auf den Frachtpapieren/Lieferscheine/o.ä. vermerken
      (z.B.: Lt. Anweisung der Fa. XY, Herr/Frau XYZ erfolgte die Entladung durch Fahrpersonal)
      bist Du immer auf der sicheren Seite.

      Sollte bei der Be- und Entladung ein Schaden an der Ware entstehen,
      haftet der Fahrer m.E. selbst, da es nur eine „nette Geste“ war, sofern er nicht darauf hingewiesen wurde, das Gut selbst zu entladen.
      Die BG zahlt aber (glaube ich) dennoch, da es zu den fahrertypischen Aufgaben gehört.

      Im HGB steht diesbezüglich nichts festgeschrieben was Betriebshaftpflicht und Güterschadensversicherung abdecken muss und was nicht.


      Aber ich denke mal, das der Kollege Fabian Ude sich bald zu Wort melden wird um kompetente Auskünfte zu geben!
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!

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    • Be- und Entladeschäden

      Hallo an die Gemeinde,

      wir reden wieder über zwei Schäden!

      Personenschaden:

      Verletzt der Unternehmer beim Be-/Entladen eine dritte Person/Sache ist das dann ein Fall für die Betriebs- bzw. KFZ Haftpflicht.

      Wichtig ist auch noch die Tatsache, dass wenn Ihr fremde Stapler zum Auf-/Abladen benutzt und Ihr diese beschädigt bzw. damit einen Schaden verursacht (Hallentor/Lagerarbeiter) dies nicht immer automatisch Gegenstand Eurer Betriebshaftpflichtdeckung ist.

      Ladungsschaden:

      HGB § 412 sagt, dass der Absender das Gut beförderungssicher verladen muss, der Unternehmer hat für die betriebssichere Verladung zu sorgen

      HGB § 427 sagt, dass der Unternehmer nicht haftet für Schäden die beim Verladen/Entladen des Gutes durch den Absender/Empfänger entstehen.

      Das ist die Theorie.

      Wir wir alle wissen müssen viele Unternehmer selber Be- und Entladen. Deswegen ist es wichtig, dass man im Rahmen seiner Verkehrshaftungsversicherung die Be- und Entladeschäden mitversichert. Das erspart einem viel Ärger mit dem Auftraggeber/Frachtzahler.

      Wir bieten gegen einen kleine Zuschlag diese Zusatzdeckung an!

      Reicht das für's erste?

      Gruss
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de
    • Be- und Entladeschäden INTERNATIONAL

      Hallo,

      bei internationalen Transporten CMR haftet der Unternehmer nicht:

      CMR Artikel 17 Ziffer 4 - C

      Behandlung, Verladen, Verstauen oder Ausladen des Gutes durch den Absender, den Empfänger oder Dritte, die für den Absender/Empfänger handeln.

      Das der Vollständigkeit halber

      Gruss
      Fabian Chr. Ude

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    • Verletzung...

      aus meiner Sicht wie folgt:

      wenn der Unternehmer z.B. den Empfänger/Absender von der Ladefläche schubbst und der dann verletzt ist - Betriebs-/KFZ Haftpflichtversicherung. Muss man im konkrten Fall sehr genau beleuchten.

      wenn der Unternehmer beim Rangieren einen Mitarbeiter der Ansender/Empfänger umfährt - KFZ Haftpflicht

      Gruss
      Fabian Chr. Ude

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    • @Fabian

      Ich denke, im konkreten Fall könnte es auch darum gehen:

      Entweder stolpert der Empfänger auf dem LKW über seine eigenen Füsse und bricht sich den Hals...was dann ?

      Oder der Empfänger verletzt sich am LKW selbst (z.B. durch irgendwelche vorstehenden Materialien oder andere Ware)...was dann ?

      Grüße
      Nephro
    • Hals brechen

      Hallo,

      es gibt keine 100% Aussage die jeden Fall genau treffen würde. Fakt ist jedoch, dass es entweder die KFZ- oder Betriebshaftpflicht betrifft.

      Liegt ein Verschulden vor?
      Warum war der "Fremde" auf dem LKW?
      War es ein Teil der Be-/Entladetätigkeit?


      Man kann so etwas nur an einem konkreten Fall beantworten.

      Gruss
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
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    • Hals brechen

      Hatten folgenden Fall!

      Fahrer kam gegen Abend beim Steinmetz an, zum entladen. Es wurde vereinbart
      morgen früh 7 Uhr gehts los. Den Abend wurde noch so manches Schnäppschen un
      Bier getrunken.

      Am Morgen dann beim abladen folgender Vorfall.

      Das Plangestell muß seitlich ab gebaut werden, das der Stapler die Rohtafel mit
      dem Galgen entladen kann.

      Die Teile lagen auf der Ladefläche am Rand. Der Seniorchef noch Hacke voll,
      stolperte über die Latten und Edschaschienen und stürzte vom LKW, mehrere Tage
      Krankenhaus. Bezahlt hat die Berufgenossenschaft vom Steinmetz.

      MFG Hermann