Das meinte ich ja , ohne Lizenz geht nix.
Isegrim ist leider am 10.09.2022 nach schwerer Krankheit verstorben.
Isegrim schrieb:
Das meinte ich ja , ohne Lizenz geht nix.
Derrick schrieb:
Zum Thema Klage, ist es nicht so, dass jeder Anwalt bei Kündigung erst einmal Widerspruch einlegt. Die Kündigung also anfechtet und man dann dort rauskommt, indem der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Wenn auch nur eine kleine bei ca. 2 Jahren. Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist in den meisten Fällen nicht zulässig. Außer der Vertrag war befristet oder du warst in der Probezeit (was man bei 2 Jahren ausschließen kann). Wenn du nun noch verheiratet bist und Kinder hast, dann geht man auch gleich auf die "sozial nicht gerechtfertigt" Schiene.
Irgendwas auf Lohn zu klagen ist aussichtlos. Wie gesagt geht gegen die Kündigung vor. Ich kenne kaum jemand, der das verloren hat, weil in diesem Fall meist der Arbeitgeber der Arsch ist.
thommygera schrieb:
Seit wann muß eine fristgerechte Kündigung begründet werden?
Damit ist auch gleich die Frage geklärt, warum die befristeten Arbeitsverträge so "modern" geworden sind (was ich persönlich für eine schlechte Entwicklung halte).Kipper-Spedition schrieb:
also prüfet wer sich ewig bindet...
thommygera schrieb:
Herzlichen Glückwunsch zum (sinnbefreitesten) Beitrag des Tages. Seit wann muß eine fristgerechte Kündigung begründet werden? Und dann könnten für den Verkehrsleiter ganz andere Regeln gelten, da er ja verpflichtet ist, auch mal gegen seinen Chef zu arbeiten. Und benötigt er auch besonderen Schutz hinsichtlich einer eventuellen Kündigung. Also durchaus denkbar, das es auf eine längere bezahlte Freistellung hinaus läuft und die Abschlußzahlung nicht soooo "klein" ausfällt.Derrick schrieb:
Zum Thema Klage, ist es nicht so, dass jeder Anwalt bei Kündigung erst einmal Widerspruch einlegt. Die Kündigung also anfechtet und man dann dort rauskommt, indem der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Wenn auch nur eine kleine bei ca. 2 Jahren. Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist in den meisten Fällen nicht zulässig. Außer der Vertrag war befristet oder du warst in der Probezeit (was man bei 2 Jahren ausschließen kann). Wenn du nun noch verheiratet bist und Kinder hast, dann geht man auch gleich auf die "sozial nicht gerechtfertigt" Schiene.
Irgendwas auf Lohn zu klagen ist aussichtlos. Wie gesagt geht gegen die Kündigung vor. Ich kenne kaum jemand, der das verloren hat, weil in diesem Fall meist der Arbeitgeber der Arsch ist.
Achja ... der Anwalt legt keinen Widerspruch ein, sondern erhebt eine Kündigungsschutzklage i.d.R. verbunden mit einer Geltendmachung von noch ausstehendem Arbeitsentgelt inkl. Verzinsung. Innerhalb kürzester Zeit folgt dann die Güteverhandlung und man ist schlauer. Und ja, der Arbeitgeber ist immer der Arsch. Das war das einzigste, was in Deinem Beitrag 100% gestimmt hat.