Verkehrsleiter Gehalt Klage

    • Isegrim schrieb:

      Das meinte ich ja , ohne Lizenz geht nix.
      Aber man ja durchaus auch den Werkverkehr lizensieren (hatten wir in meiner alten Firma auch) und dann zu den eigenen Waren Rück- oder Beiladungen aus der TC ziehen.
      Ist generell keine schlechte Idee - man muss halt auch hier gucken, mit wem man sich einlässt. Aber das ist wieder ein anderes Thema

      Die Frage wäre jetzt aber auch, ob ein Disponent im gewerblichen Güterverkehr anders bezahlt werden muss / soll als ein Disponent im Werkverkehr???
    • Zum Thema Klage, ist es nicht so, dass jeder Anwalt bei Kündigung erst einmal Widerspruch einlegt. Die Kündigung also anfechtet und man dann dort rauskommt, indem der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Wenn auch nur eine kleine bei ca. 2 Jahren. Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist in den meisten Fällen nicht zulässig. Außer der Vertrag war befristet oder du warst in der Probezeit (was man bei 2 Jahren ausschließen kann). Wenn du nun noch verheiratet bist und Kinder hast, dann geht man auch gleich auf die "sozial nicht gerechtfertigt" Schiene.

      Irgendwas auf Lohn zu klagen ist aussichtlos. Wie gesagt geht gegen die Kündigung vor. Ich kenne kaum jemand, der das verloren hat, weil in diesem Fall meist der Arbeitgeber der Arsch ist.
    • Derrick schrieb:

      Zum Thema Klage, ist es nicht so, dass jeder Anwalt bei Kündigung erst einmal Widerspruch einlegt. Die Kündigung also anfechtet und man dann dort rauskommt, indem der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Wenn auch nur eine kleine bei ca. 2 Jahren. Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist in den meisten Fällen nicht zulässig. Außer der Vertrag war befristet oder du warst in der Probezeit (was man bei 2 Jahren ausschließen kann). Wenn du nun noch verheiratet bist und Kinder hast, dann geht man auch gleich auf die "sozial nicht gerechtfertigt" Schiene.

      Irgendwas auf Lohn zu klagen ist aussichtlos. Wie gesagt geht gegen die Kündigung vor. Ich kenne kaum jemand, der das verloren hat, weil in diesem Fall meist der Arbeitgeber der Arsch ist.
      Herzlichen Glückwunsch zum (sinnbefreitesten) Beitrag des Tages. Seit wann muß eine fristgerechte Kündigung begründet werden? Und dann könnten für den Verkehrsleiter ganz andere Regeln gelten, da er ja verpflichtet ist, auch mal gegen seinen Chef zu arbeiten. Und benötigt er auch besonderen Schutz hinsichtlich einer eventuellen Kündigung. Also durchaus denkbar, das es auf eine längere bezahlte Freistellung hinaus läuft und die Abschlußzahlung nicht soooo "klein" ausfällt.

      Achja ... der Anwalt legt keinen Widerspruch ein, sondern erhebt eine Kündigungsschutzklage i.d.R. verbunden mit einer Geltendmachung von noch ausstehendem Arbeitsentgelt inkl. Verzinsung. Innerhalb kürzester Zeit folgt dann die Güteverhandlung und man ist schlauer. Und ja, der Arbeitgeber ist immer der Arsch. Das war das einzigste, was in Deinem Beitrag 100% gestimmt hat.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      Seit wann muß eine fristgerechte Kündigung begründet werden?
      Eine ordentliche Kündigung muss grundsätzlich dann begründet werden, wenn sie vom Arbeitgeber ausgesprochen wird. Erfolgt die ordentliche Kündigung durch den Arbeitnehmer, kann diese Kündigung ohne Angabe von Gründen ausgesprochen werden. Dies ist neben der Einhaltung von Kündigungsfristen ein wesentliches Merkmal zur rechtswirksamen ordentlichen Kündigung.
      Unterliegt ein Arbeitsverhältnis dem Kündigungsschutzgesetz, muss ein im Gesetz genannter Grund zur Kündigung vorliegen. Das Arbeitsverhältnis unterliegt dann dem Kündigungsschutzgesetz, wenn der Betrieb mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt und das Arbeitsverhältnis über einen Zeitraum von mindestens sechs Monaten bestand. Nennt der Arbeitnehmer keinen Kündigungsgrund, so kann der Arbeitnehmer eine Klage auf Feststellung der Unwirksamkeit der Kündigung einreichen. (--> aus dem allwissenden Netz :saint: )
      Selbst mir (8 MA) wurde vom RA geraten eine Kündigung handfest zu begründen. Also selbst der Kleinunternehmer kann nicht so einfach jemand kündigen weil einem die Nase vom MA nicht mehr gefällt.
      Die einzige Ausnahme ist die Probezeit, also prüfet wer sich ewig bindet...
    • thommygera schrieb:

      Derrick schrieb:

      Zum Thema Klage, ist es nicht so, dass jeder Anwalt bei Kündigung erst einmal Widerspruch einlegt. Die Kündigung also anfechtet und man dann dort rauskommt, indem der Arbeitgeber eine Abfindung zahlt. Wenn auch nur eine kleine bei ca. 2 Jahren. Eine Kündigung ohne Angabe von Gründen ist in den meisten Fällen nicht zulässig. Außer der Vertrag war befristet oder du warst in der Probezeit (was man bei 2 Jahren ausschließen kann). Wenn du nun noch verheiratet bist und Kinder hast, dann geht man auch gleich auf die "sozial nicht gerechtfertigt" Schiene.

      Irgendwas auf Lohn zu klagen ist aussichtlos. Wie gesagt geht gegen die Kündigung vor. Ich kenne kaum jemand, der das verloren hat, weil in diesem Fall meist der Arbeitgeber der Arsch ist.
      Herzlichen Glückwunsch zum (sinnbefreitesten) Beitrag des Tages. Seit wann muß eine fristgerechte Kündigung begründet werden? Und dann könnten für den Verkehrsleiter ganz andere Regeln gelten, da er ja verpflichtet ist, auch mal gegen seinen Chef zu arbeiten. Und benötigt er auch besonderen Schutz hinsichtlich einer eventuellen Kündigung. Also durchaus denkbar, das es auf eine längere bezahlte Freistellung hinaus läuft und die Abschlußzahlung nicht soooo "klein" ausfällt.
      Achja ... der Anwalt legt keinen Widerspruch ein, sondern erhebt eine Kündigungsschutzklage i.d.R. verbunden mit einer Geltendmachung von noch ausstehendem Arbeitsentgelt inkl. Verzinsung. Innerhalb kürzester Zeit folgt dann die Güteverhandlung und man ist schlauer. Und ja, der Arbeitgeber ist immer der Arsch. Das war das einzigste, was in Deinem Beitrag 100% gestimmt hat.

      Was hat dich den geritten? Schlechten Tag gehabt? Natürlich muss eine Kündigung begründet werden, außer Probezeit oder befristeter Vertrag. Arbeitnehmer in Deutschland genießen noch einen richtig guten Schutz.
      Widerspruch oder Kündigungsschutzklage, genau das meinte ich doch. Tut mir leid, dass ich mich juristisch nicht korrekt ausgedrückt habe. Ganz schön kleinlich......
    • Guten Morgen,

      mich würde es ja interessieren, wie das ausgegangen ist...

      Zum Thema Gehalt:
      Ich bin selbst Verkehrsleiterin.
      Bei dem (kleinen) Betrieb der mich benennen wollte (Lohnunternehmen mit Traktoren) war es so, dass die LBM uns ganz genau gesagt hat, was Lohn und Vertragsinhalt betrifft.
      Der Betrieb wollte mir auch erst einen geringen Lohn zahlen (wegen der Größe), das hat die LBM aber nicht abgesegnet.
      Nach langem Hin und Her wurde dann ein Stundensatz pro Fahrzeug x die durchschnittliche Zeit die man pro Fahrzeug benötigt um alles korrekt zu kontrollieren.
      Denn genau so sollen solche Sachen wie bei Dir ausgeschlossen werden.

      Es wäre auch interessant zu wissen, wieviele Fahrzeuge der Betrieb bei der LBM angegeben hat.
      Vielleicht deckt dein normaler Lohn ja die Vorstellung der ansässigen LBM?

      Long Story short:
      Bissel naiv warst ja schon bei der Nummer.
      Falls da noch ein Verfahren in der Schwebe ist - einfach mal bei der zuständigen LBM anrufen und mit denen sprechen was vom Unternehmen überhaupt eingereicht wurde und vielleicht einen Anwalt nehmen, der mit so einem Thema vertraut ist!
    • dann sollten wir @EV999 mal anstupsen :-), mal sehen ob sie reagiert und die Mailbenachrichtigung nicht ausgeschaltet hat.
      ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
      Beim Zitieren

      [ quote ] als Beginn eingeben ( eckige Klammer erreicht man mit AltGR und Taste 8 bzw 9 )
      [ /quote ] als Ende eingeben

      Natürlich ohne Leerzeichen



      Forumsregeln: forum-speditionen.de/forumsregeln-3898