Verkehrsleiter / Bankvollmacht

    • Verkehrsleiter / Bankvollmacht

      Moin,

      ich stehe gerade ein wenig auf dem Schlauch. Man kann sich doch bei Bedarf auch einen externen Verkehrsleiter nehmen.

      Warum muß dieser denn eine Bankvollmacht über das Geschäftskonto erhalten? Wer denkt sich denn sowas aus?

      Warum muß man sein IHK-Abschlußzeugnis umschreiben lassen? (Da müsste wohl irgendeine Nummer drauf)

      In den Merkblättern steht, daß ein Verkehrsleiter Verträge abschließen können muß und gleichzeitig heißt es, er darf keinen Kontakt zu Auftraggebern haben. Ich habe gerade so richtig Lust, wieder nach Hause zu gehen.

      Und warum darf man nur 50 Lkw betreuen? Was machen denn da die größeren Flottenbetreiber? Haben die dann 10 Verkehrsleiter und alle mit Bankvollmacht?

      Klärt mich mal bitte auf. Das will gerade nicht in meinen Kopf.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      Warum muß man sein IHK-Abschlußzeugnis umschreiben lassen? (Da müsste wohl irgendeine Nummer drauf)
      Habe 2021 meine Lizenz nach 10 Jahren neu beantragt.
      War auch überrascht, aber musste mein Prüfungszeugnis Sped.kfm bei der IHK vorlegen zum Eintragen.
      Bekam eine schöne Urkunde "Bescheinigung der fachlichen Eignung für den Güterkraftverkehr" mit einer laufenden IHK-Nummer.
      Die Urkunde aus 2021 hat tatsächlich das gleiche Datum wie mein Prüfungszeugnis: Januar 1986 !
      Die ganze Aktion hat auch nur schlappe 30€ gekostet :P

      Bankvollmacht war kein Thema. Kann mich nicht mal dran erinnern, dass ich eine bei der Erstbeantragung 2011 vorlegen musste. ?(
      Vielleicht weil man beim geschäftsführenden Gesellschafter einer GmbH oder Inhaber einer Einzelfirma das als gegeben unterstellt?
      War mir bis eben nicht bekannt, dass der angestellte Verkehrsleiter eine haben muss....

      In der Liste von meinem LRA der für den Antrag vorzulegenden Bescheinigungen und Unterlagen ist die Bankvollmacht nicht mit aufgeführt ?(
    • in der EU-VO 1072/2009 steht drin, der Verkehrsleiter ( extern wie intern ) leitet das Unternehmen tatsäschlich, ist Verantwortlich für die Dispo, das Instandhaltungsmanagement usw. Der Inhaber ist da eigentlich nur noch für schöne Fotos und sein Geld kassieren zuständig. Die Verantwortung und das Punkterisiko hat der VL. Damit er die Instandhaltung bezahlen kann muss er natürlich auch Zugriff aufs Konto haben
    • Machen wir es nochmal konkret :

      Das Umschreiben bei der IHK kam jetzt 65 Euro. Muß mich wohl verhört haben.

      Die Führungszeugnisse kamen 52 Euro.

      Und das beste zum Schluß : 10 Euro an die Stadt Gera für die steuerliche Unbedenklichkeitsbescheinigung für die Stadt Gera. Das ist schon mehr als grotesk.

      Achja ... der beglaubigte HRA-Auszug fehlt noch, aber da habe ich noch keine Rechnung.

      Abschließend noch die Bearbeitungsgebühr und knapp 100 Euro je Lizenz.

      6 Stück blaues Papier also irgendwas um die 750 Teuronen. Da kann man nicht meckern.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

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