"Urlaubsscheine" für Wochenende

    • "Urlaubsscheine" für Wochenende

      Moin an alle!

      Für die Wochenenden müssen die Fahrer ja eine Bestätigung haben, dass sie nicht gefahren sind. Bei int. Transporten ist das klar. Aber Deutschland hat diese Regelung doch auf Net. Ebene ausgehebelt.

      Frage. Wo finde ich diese Regelung, möglichst mit Paragraph?
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • @ grani,

      dtl hat diese regelung nicht ausgehebelt, habe bei meiner zuständigen bag angerufen, diese hat mich an das zuständige gewerbeaufsichtsamt verwiesen. und dort wurde mir mitgeteilt, das jeder fahrer für die tage an denen er kein nachweispflichtiges fahrzeug gekenkt hat einen nachweis braucht, hierzu zählt der samstag ebenso wie der sonntag. sind hierfür keine nachweise vorhanden, dann 150,- wie für nicht mitgeführte scheiben.

      hatten aber bisher noch nie eine kontrolle die dies bemängelt hat, aber in zeiten des finanziellen notstandes der komunen und des bundes würd es mich nicht wundern, wenn sie dies nun abfetten. :P
    • Habe nochmal recherchiert. Quelle: Hompage von BAG


      Verzicht auf die Bescheinigung
      Das Bundesamt für Güterverkehr verzichtet grundsätzlich auf die Vorlage einer Bescheinigung für Sonn- und Feiertage, außer es liegen Anhaltspunkte dafür vor, dass der Fahrer auch an solchen Tagen ein den Sozialvorschriften unterliegendes Fahrzeug gelenkt haben könnte. Solche Anhaltspunkte sind beispielsweise bei Fahrern im Personenverkehr oder Fahrern im Güterverkehr gegeben, für die das Sonn- und Feiertagsfahrverbot nach § 30 StVO nicht gilt (z.B. Fahrzeuge, die frisches Fleisch, frischen Fisch oder leichtverderbliches Obst oder Gemüse befördern). Es wird jedoch empfohlen, bei Fahrten im grenzüberschreitenden Verkehr auch für Sonn- und Feiertage Bescheinigungen des Unternehmers mitzuführen.

      Ferner haben die für die Umsetzung der Sozialvorschriften im Straßenverkehr zuständigen obersten Behörden des Bundes und der Länder beschlossen, unter bestimmten Vor-aussetzungen keine Bescheinigung des Unternehmers mehr als Nachweis für die wöchentliche Ruhezeit zu verlangen. Ein Verzicht setzt voraus, dass der Fahrer den betreffenden Zeitraum vor Fahrtantritt manuell auf der Fahrerkarte als Ruhezeit nachgetragen hat (Art. 15 Abs. 3 Buchstabe d der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85). Soweit ein Fahrzeug mit analogem Kontrollgerät gelenkt wird, muss der Fahrer die wöchentliche Ruhezeit auf der Rückseite des nächsten im Anschluss an die Ruhezeit ver-wendeten Schaublattes nachtragen. Bei Fahrzeugen zwischen 2,8 t und 3,5 t ohne Kon-trollgerät erfolgt der Nachtrag der wöchentlichen Ruhezeit auf dem Tageskontrollblatt.
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • mhh...Ich habe keinen einzigen Urlaubsschein und auch noch nie die Ruhezeiten nachgetragen und hatte noch nirgends Probleme damit ?(
      Einzig in Frankreich und Belgien wollte man meine EG-Lizenz sehen obwohl ich Solo unterwegs war. Das versteh einer!
      Eiltransporte Pottel
      Sascha Pottel
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    • Die Polen sind auch ganz wild darauf.... Ich glaube, die waren 2007 die ersten, die das kontrolliert haben. Hat ja vorher auch "keine Sau" interessiert. Selbst die wilden Franzmänner haben sich damit zufrieden gegeben, wenn die Freitags- und Montagsscheibe die gleichen KM-Stände hatten. Aber mitlerweile muß ja alles hochkompliziert und verworren sein....
      +++ Ich bin nicht gestört, ich bin nur verhaltensoriginell +++
    • "Urlaubsscheine" für Wochenende

      @ F 8889 : Ich arbeite auch nicht bei uns in Kassel , sondern in Ba Wü in der Nähe von Offenburg , wir haben 100 LKW laufen davon sind einige Fahrer auch übers Wochenende draussen , bei uns wird das so gehandhabt falls ich einen brauchen sollte , wird der mir mit einer unserer Nachtlinien mit hochgeschickt , und ich habe diesen dann Montagsmorgen zu Verfügung ... geht bei mir zum Beispiel nicht anders weil ich den LKW ( Urlaubszeit ausgenommen ) das ganze Jahr bei mir vor der Tür habe.... Best Regards