Unterschied zwischen FBL und TBL

    • Hallo

      Bei deinen Fred "DE- IRAN, FBL" weiter unten habe ich dir Erklaert was ein FBL ist und Seine Funktionen.

      Ist jezt nicht Ironisch aber ich will nicht alles Nochmal Schreiben.

      Ein TBL ist ein einfacher Frachtbrief.
      Truck Bill of Lading.
      Nur fuer den Inlaendischen Verkehr. Nicht fuer den Internationalen.

      Der Unterschied ist folgender.
      Beim FBL Haftet der Austeler des Dokuments mit den Standart Conditions fuer die Ganze Strcke.

      Bei der konstelation TBL- B/L- TBL hast eventuel Fuenf Parteien die zu Haften Habe mit jeweiligen Geltenden Recht.

      Einmal der FF im Ausland der mit den Landes geregelten Hoechstgrenzen Haftet ( wer weiss wie Hoch und ueberhaupt wann) dann derSchuppen im abgangshafen der Zwischenlagert, dann der Kai Betrieb im Hafen wieder mit Landes Geltendem Recht, dann der Verfrachter mit den Whisby Roules, dann der Terminal am ankunfts hafen, wieder der Shuppen, dann wieder ein FF mit den Landes typischen Recht.

      Und Alle gegen Vorkasse, wie Usus im See Verkehr und Hafen kodex.

      Du Siehst Wie Schwer es Sein kann ein Paar kroeten zu Sparen und wenn was Passiert sein recht zu Finden und zu Bekommen, und wie es Einfacher Gehen kann.

      Gruss

      Kosta


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
      GR 55354 Thessaloniki

      Phone/ Fax: + 30 2310 950 578
      Mobile: + 30 6984 052032
      e-mail: konstadinos.milonas@yahoo.gr
    • Aha?

      Dann ist es kein TBL sondern ein Trogh B/L das du nicht TBL nennen Kanst und Darfst!

      Das ist ein Durchgangs Konossement das benuzt wird wenn Mehrere Verfrachter an der Verschifung Teilnehmen.
      Das deckt aber nicht den Vor und Nachlauf des CTRs oder LCL Gut.
      Das heist der Spedi organisiert den Vor Nachlauf Haftet aber nur fuer seinen Teil der Strecke Und Agiert nur als Agent fuer die Anderen Beteiligten.
      Im gegensatz zum FBL.

      Gruss

      Kosta.


      Konstadinos Milonas
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    • Mit Ausstellung des FBL übernimmt der Spediteur eine Grundhaftung in Höhe SZR 666.67 pro Packstück oder Verpackungseinheit bzw. SZR 2 pro Kilogramm Bruttogewicht (was immer höher ist) für verlorengegangenes oder beschädigtes Gut (Art. 8.3 der FBL Bedingungen) oder, wenn ein multimodaler Transport keinen See- oder Binnenschifftransport umfasst, in Höhe von SZR 8.33 pro Kilogramm Bruttogewicht (Art. 8.5 der FBL Bedingungen). Können bei einem multimodalen Transport Verlust oder Beschädigung einer bestimmten Teilstrecke zugeordnet werden, richtet sich der Haftungsumfang des Spediteurs nach dem auf dieser Teilstrecke anzuwendenden nationalen oder internationalen Recht (Art. 8.6a der FBLBedingungen).

      Bei der Ausstellung eines FBL muss sich der Spediteur vergewissern, dass:

      1) er die bezeichnete Sendung übernommen hat und ihm das alleinige Verfügungsrecht über die bezeichnete Sendung zusteht;
      2) sich die Sendung in äußerlich gutem Zustand befindet;
      3) die Angaben auf dem Dokument mit dem erteilten Auftrag übereinstimmen,
      4) die Frage der Transportversicherung mit dem Absender geklärt wurde;
      5) ausdrücklich angegeben ist, ob ein oder mehrere Originale ausgestellt wurden.

      Spediteure, die FBL's ausstellen, müssen ihre daraus entstehende Haftung in Übereinstimmung mit den FBL Bestimmungen versichern.

      Guckt doch mal beim Verein für Hamburger Spediteure

      Gruss an alle
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
      Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
      Voltastr. 84
      60486 Frankfurt/Main
      Tel 069-7803 1898
      Handy 0151 26415845
      mailto:fabian.ude@kravag.de

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    • Bei Wikipedia steht unter anderem:

      Durchkonnossement [Bearbeiten]

      Für Schiffstransporte, an denen zwei oder mehrere Verfrachter beteiligt sind, können Durchkonnossemente (Through Bills of Lading) über die gesamte Transportstrecke ausgestellt werden.

      * einfaches Durchkonnossement

      Der Verfrachter auf der ersten Teilstrecke (= Erstverfrachter/Hauptverfrachter) stellt das Durchkonnossement aus. Es gilt für die gesamte Transportstrecke. Nach der Umladung verpflichtet dieser Hauptverfrachter einen Zweitverfrachter zur Weiterbeförderung. Dieser stellt ein sog. Anschlusskonnossement (Lokalkonnossement) aus.
      Das Lokalkonnossement allein berechtigt nicht zur Auslieferung, während das Durchkonnossement Traditionspapier ist. Nach Vorlage und Rückgabe des Durchkonnossements händigt der Agent des Zweitverfrachters dem Empfänger das Lokalkonnossement zur Auslieferung aus.
      Der Hauptverfrachter hat umfassende Pflichten. Er kann sich weder für das Umladen, noch für den „fremden“ Transportabschnitt von der Haftung für Beschädigung oder Verlust freizeichnen.

      * gemeinschaftliches Durchkonnossement

      Das gemeinschaftliche Durchkonnossement gilt ebenfalls für die gesamte Transportstrecke, bei dem der Transport auf Teilstrecken durch mehrere Verfrachter erfolgt. Jeder Verfrachter bzw. dessen Agent zeichnet das Durchkonnossement. Die Haftung jedes Verfrachter ist auf seine Teilstrecke beschränkt. Die Urkunde erfüllt für Ladungsbeteiligte die gleiche Funktion wie ein „einfaches“ Konnossement; vor allem ist sie auch Traditionspapier.

      * unechtes Durchkonnossement

      Durch die Klausel „Carrier acts as forwarding agent only from vessel’s port of discharge…“ (die sog. Speditionsklausel) wird zum Ausdruck gebracht, dass der Erstverfrachter nur für den ersten Abschnitt als Verfrachter auftritt. Die Weiterbeförderung zum Bestimmungshafen organisiert er nur als Spediteur, er muss also die Umladung veranlassen, den Weiterbeförderer auswählen und die entsprechenden Papiere ausstellen lassen (insbesondere das Konnossement).
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
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    • Hallo,

      das FBL ist ein offizielles Dokument welches durch die Handelskammer und den Hamburger Verein für Spediteure abgesegnet ist. Der Haftungsumfang ist eindeutig geregelt und in Deutschland besteht die Pflicht zur Versicherung! Ausserdem kosten die Original-FBL mit Logo Geld!

      Manche Spediteure möchten aber sparen und geben eigene Dokumente (TBL) raus, die 1:1 identisch sind/sein können mit dem FBL. Andere Spediteure haben ihre eigenen TBL die abweichende Vereinbarung gegenüber dem FBL haben. Meist wird dort die Haftung eingeschränkt.

      Gruss an alle
      Fabian Chr. Ude

      KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
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    • Hallo Fabian.

      Ich Wiedersprech dich.

      Zum Einem Bestehe ich drauf das der Through B/L nicht TBL genant werden Darf da TBL als truck B/L weltweit Festgelegt ist. Es ist der Englische und Amerikanische Ausdruck fuer Frachtbrief.

      Der Austeller eines Trough B/L organisiert die Befoerderung auch mit Unterschidlichen Transportmiteln. Seine Pflichten erfuelt er aber sobald das Gut am Empfangshafen Ausgeladen ist. Es ist Moeglich mit den Vermerk die Pflicht mit den Zusatz eintrag des Bestimmungs Ortes zu Verlaengern Haftet aber Nur fuer seinen Teil der Befoerderung und Waehrend seiner Obhutszeit des Gutes.
      Fuer die Anderen Beteiligten dient er nur als Agent oder Vermitler.

      Denn Wuerde er fuer den Ganzen Zeitraum der Befoerderung Haften Keame ein Konflikt mit den Rechtsgrundlagen und somit auch der Haftungs regelungen der Zwei Dokumenten. Zum einem des Through B/L = Visby- Haager Rules und zum Anderen FBL= Standart Conditions.

      Da liegt der Unterschied des FBL und des Through B/L.
      Obwohl beide einen Multi Modalen Transport beinhalten aendert sich aber der Haftungszeitraum der Jeweiligen Austeller / Verfrachter.

      Der eine Haftet fuer Alle (FBL) der Andere nur fuer Seinen Teil( B/L)

      Da ich auch mit seefrcht mein Geld Verdiene und Ein Genoose von dir Bin, weiss ich das mit Sicherheit.

      Ferner hast du einen Besseren Draht ( Dank Kravag) zu den Londoner ICC.
      Ich wuerde es sehr Begruessen wenn du es Prueffen Wuerdest.

      Gruss

      Kosta


      Konstadinos Milonas
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