Unterschied Huckepack Verkehr / Rollende Landstraße und konventionellen Container-Wechselbrücken Transport?

    • Unterschied Huckepack Verkehr / Rollende Landstraße und konventionellen Container-Wechselbrücken Transport?

      Hallo,

      wie manche wissen mache ich zurzeit meine UN Prüfung und bin auf mehrere Fragen gestoßen die ich nicht beantworten kann. Wo liegt der Unterschied bei Huckepack Verkehr / Rollende Landstraße und konventionellen Container-Wechselbrücken Transport?

      Rollende Landstraße ist doch, dass der LKW auf dem Zug transportiert wird richtig?

      Jetzt eine sehr blöde Frage aber ich kapiers einfach nicht (vll ist es zu früh am Morgen)

      Wie berechnet man die zGM eines Sattelzuges?

      Antwort zGM Zugmaschine + zGM Auflieger Abzüglich höhere Sattel-/Aufliegelast.

      Die ersten 2 sachen sind klar aber was kann ich bitte unter höhere Sattel/ Aufliegelast verstehen?

      Das wärs erstmal mir wird bestimmt weitere sachen einfallen aber dann meld ich mich nochmal :D
    • xxBlack schrieb:

      Wo liegt der Unterschied bei Huckepack Verkehr / Rollende Landstraße und konventionellen Container-Wechselbrücken Transport?
      Die Frage ist diffus formuliert....."Konventioneller Container-Wechselbrücken Transport" ...... Sattelauflieger ganz vergessen.....??
      Ich glaube Wikipedia zwar nicht alles , aber in dem Fall halte ich die Definition für brauchbar:

      "Beim kombinierten Verkehr werden begleitete (selbstständige Ladeeinheit) und unbegleitete (unselbstständige Ladeeinheit) Transportprozesse unterschieden.
      Begleiteter kombinierter Verkehr (auch: Huckepack-Verkehr) steht für den Teilbereich, in dem Glieder- und Sattelzüge mithilfe von Schiffen (RoRo-Verfahren) oder Zügen (Rollende Landstraße) transportiert werden. Im Eisenbahnverkehr werden hierzu besondere Niederflurwaggons eingesetzt und die Fahrer reisen in Liegewagen mit.
      Im unbegleiteten kombinierten Verkehr (auch: Behälterverkehr) werden nur die Ladungseinheiten ohne begleitende Motorfahrzeuge umgeschlagen. Hierzu zählen Container, Wechselbehälter sowie Sattelanhänger. Der Verladevorgang erfolgt an Terminals, die sich im Allgemeinen in Güterverkehrszentren, See- oder Binnenhäfen befinden. Dieser unbegleitete Bereich macht den größeren Teil des kombinierten Verkehrs aus."
      Quelle: Wikipedia

      In diesem Sinne : Wir googeln das gerne für Dich! :)
    • Googlen kann ich auch aber wenn ich schaue kommt bei

      Rollende Landstraße:
      Die Rollende Landstraße ist ein Transportsystem für den begleiteten kombinierten Verkehr auf der Schiene bzw. ein spezieller Zug, bei dem komplette Lastwagen bzw. Sattelzüge per Bahn befördert werden.

      Huckepack:
      Das Wort Huckebackverkehr setzt sich aus den Wörtern „huckepack“ und „verkehr“ zusammen. Es bedeutet in etwa, dass Straßenfahrzeuge mithilfe des Güterverkehrs auf Bahnschienen transportier werden.

      Für mich hört sich beides gleich an, deshalb verstehe ich nicht den unterschied.
    • Ich sag doch - diffus formuliert:
      Der Unterschied wohl wird zwischen "Huckepack/RoLa" einerseits - und "konventionellem Container-Wechselbrücken Transport" andererseits abgefragt.
      Huckepack und RoLa stehen , wie Wikipedia und deine Google-Bemühungen ergeben, für den begleiteten kombinierten Verkehr, also Zugmaschinen und Fahrer reisen mit.
      Was der Verfasser der Frage unter " konventionellen Container-Wechselbrücken-Transport" versteht, darüber kann man philosphieren: Wahrscheinlich ist der unbegleitete kombinierte Verkehr gemeint.
      "Konventionell" könnte aber auch der Container- / Wechselbrücken-Transport auf der Strasse ein :thumbsup:

      Aber mit solchen "Unschärfen" muss man als zukünftiger Unternehmer gelassen umgehen können :D
      Kannst ja dem Verfasser der Fragen mal ein penetrantes Mail schicken und um Präzisierung bitten ,wenn Du Zeit hast
    • Ahnungslos 3.0 schrieb:

      Ich sag doch - diffus formuliert:
      Der Unterschied wohl wird zwischen "Huckepack/RoLa" einerseits - und "konventionellem Container-Wechselbrücken Transport" andererseits abgefragt.
      Huckepack und RoLa stehen , wie Wikipedia und deine Google-Bemühungen ergeben, für den begleiteten kombinierten Verkehr, also Zugmaschinen und Fahrer reisen mit.
      Was der Verfasser der Frage unter " konventionellen Container-Wechselbrücken-Transport" versteht, darüber kann man philosphieren: Wahrscheinlich ist der unbegleitete kombinierte Verkehr gemeint.
      "Konventionell" könnte aber auch der Container- / Wechselbrücken-Transport auf der Strasse ein :thumbsup:

      Aber mit solchen "Unschärfen" muss man als zukünftiger Unternehmer gelassen umgehen können :D
      Kannst ja dem Verfasser der Fragen mal ein penetrantes Mail schicken und um Präzisierung bitten ,wenn Du Zeit hast
      Genau richtig erfasst. Prüfungsdeutsch ist manchmal etwas schwierig.

      Huckepack-Verkehr = unbegleiteter kombinierter Verkehr per Strasse/Bahn
      Rollende Landstraße = begleiteter kombinierter Verkehr per Strasse/Bahn
      konventioneller Container und Wechselbrücken Transport = klassischer Transport per LKW
      Bei allen Transportarten sind die Maße und Gewichte zu beachten, wobei im kombinierten Verkehr ein erhöhtes zGM von 44to im Umkreis von 150 km um das Terminal zulässig ist, wenn das Ladegefäss (kompletter LKW, Container, Wechselbrücke) von der Bahn entladen wird und unverändert! weiterbefördert wird. Natürlich auch umgekehrt ab Verlader bis Terminal.

      Richtlinie
      EUR-Lex - 31992L0106 - DE

      kurze Zusammenfassung
      Ladeort bis Verladehafen/-bahnhof = max 150 km
      Entladehafen/-bahnhof bis Zielort = max 150 km
      zurückgelegte Strecke auf dem Schiff/Bahn = min 100 km

      Ob der Verfasser antwortet?