Unternehmer zur Neufahrzeugüberführung ab 38239 Salzgitter Richtung Westen / Südwesten gesucht

    • Unternehmer zur Neufahrzeugüberführung ab 38239 Salzgitter Richtung Westen / Südwesten gesucht

      Die HD-Logistics GmbH mit Sitz in Hannover und Neu-Wulmstorf sucht ab sofort Unternehmer mit eigenen Roten Kennzeichen zur Abwicklung unserer Transportaufträge ab 38239 Salzgitter Richtung Westen / Südwesten. Vorraussetzungen sind ein eigenes Rotes Kennzeichen incl. VK bis 150.000 Euro, Gewerbeanmeldung, Betriebshaftpflichtversicherung, die Module gemäß BKrFQV, ein ordentliches Erscheinungsbild sowie ein einwandfreier Leumund.

      Bei Interesse an einer Tätigkeit senden Sie uns bitte eine Kurzbewerbung an dispo@hd-logistics.de.
    • Falsch !


      zum Nachlesen

      § 16 Fahrzeugzulassungsverordnung, Absatz 3

      Rote Kennzeichen und besondere Fahrzeugscheinhefte für Fahrzeuge mit roten Kennzeichen nach Anlage 10 können durch die örtlich zuständige Zulassungsbehörde zuverlässigen Kraftfahrzeugherstellern, Kraftfahrzeugteileherstellern, Kraftfahrzeugwerkstätten und Kraftfahrzeughändlern befristet oder widerruflich zur wiederkehrenden betrieblichen Verwendung, auch an unterschiedlichen Fahrzeugen,zugeteilt werden. Ein rotes Kennzeichen besteht aus einem Unterscheidungszeichen und einer Erkennungsnummer jeweils nach § 8 Abs. 1, jedoch besteht die Erkennungsnummer nur aus Ziffern und beginnt mit "06". Für jedes Fahrzeug ist eine gesonderte Seite des Fahrzeugscheinheftes zu dessen Beschreibung zu verwenden; die Angaben zum Fahrzeug sind vollständig und in dauerhafter Schrift vor Antritt der ersten Fahrt einzutragen. Das Fahrzeugscheinheft ist bei jeder Fahrt mitzuführen und zuständigen Personen auf Verlangen auszuhändigen. Über jede Prüfungs-, Probeoder Überführungsfahrt sind fortlaufende Aufzeichnungen zu führen, aus denen das verwendete Kennzeichen, das Datum der Fahrt, deren Beginn und Ende, der Fahrzeugführer mit dessen Anschrift, die Fahrzeugklasse und der Hersteller des Fahrzeugs, die Fahrzeug-Identifizierungsnummer und die Fahrtstrecke ersichtlich sind. Die Aufzeichnungen sind ein Jahr lang aufzubewahren; sie sind zuständigen Personen auf Verlangen jederzeit zur Prüfung auszuhändigen. Nach Ablauf der Frist, für die das Kennzeichen zugeteilt worden ist, ist das Kennzeichen mit dem dazugehörigen Fahrzeugscheinheft der Zulassungsbehörde unverzüglich zurückzugeben.
    • Man lernt immer wieder was dazu... auch wenn es seltsam klingt.
      Ich kenn die Regelung auch nur so, wie von Stahltrucker zitiert

      Wenn ich mal Lust und übrige Zeit habe, gehe ich mal bei uns aufs Landratsamt und frage, ob ich als TU rote Kennzeichen kriegen kann.
      Auf die Gesichter hinter dem Schalter freu ich mich jetzt schon :P :P

      Schätze mal, die Zulassungsstelle ist dann für den Rest des Tages dicht und lahmgelegt. Das wars dann.... :whistling:
    • Also bei uns geht sowas ganz einfach. Du musst halt nur nachweisen das nicht für Spielerei sondern Du wirklich Überführung machen willst.

      Dann bekommst hier so eine. Habe mal danach gefragt, mich haben aber die hohen Kosten abgeschreckt. Wäre nur für ein paar kleine Einsätze gewesen und da kann man besser die Kurzzeit nehmen. Das war billiger als eine Rote.....

      Schau mal z.B. bei LTS Spedition, da hat jeder LKW eine Rote dabei weil die nur Überführungen fahren....