Unternehmen zu verkaufen

    • Mensch Jungs,

      macht es doch nicht so kompliziert. Geht doch viel einfacher:

      Der TE hat Eingangs geschrieben, daß er nur 5 Mitarbeiter hat. Damit zählt er als "Kleinbetrieb" und das Kündigungsschutzgesetz greift eh nicht.
      Er kann also - sobald ein Käufer gefunden ist - seinen Mitarbeitern kündigen, muss keine Abfindung zahlen und die können sich dann beim neuen Besitzer neu bewerben.
      Wenn die Mitarbeiter gut sind, wird sie der neue sicher wieder einstellen.

      Nimmt es aber einen dann so sehr mit, daß er gleich krank wird deswegen, weiß man zumindest schon mal woran man bei dem ist.
      Genau so würde ich das machen, wenn ich die Bude kaufen wollte
    • Franz_Meersdonk schrieb:

      Mensch Jungs,

      macht es doch nicht so kompliziert. Geht doch viel einfacher:

      Der TE hat Eingangs geschrieben, daß er nur 5 Mitarbeiter hat. Damit zählt er als "Kleinbetrieb" und das Kündigungsschutzgesetz greift eh nicht.
      Er kann also - sobald ein Käufer gefunden ist - seinen Mitarbeitern kündigen, muss keine Abfindung zahlen und die können sich dann beim neuen Besitzer neu bewerben.
      Wenn die Mitarbeiter gut sind, wird sie der neue sicher wieder einstellen.

      Nimmt es aber einen dann so sehr mit, daß er gleich krank wird deswegen, weiß man zumindest schon mal woran man bei dem ist.
      Genau so würde ich das machen, wenn ich die Bude kaufen wollte
      Glaub mir doch auch mal etwas ... :)



      ZITAT:




      Schutzbereich des Kündigungsverbots nach Betriebsübergang

      Das Kündigungsverbot ist auf alle Arbeitnehmer anwendbar.
      Insbesondere fallen auch solche Arbeitnehmer in den Schutzbereich des §

      613 a Abs. 4 BGB, die nicht dem Kündigungsschutzgesetz unterliegen. Die
      also in einem Kleinbetrieb arbeiten (§ 1 Abs. 2 KSchG) oder weniger als
      sechs Monate im Betrieb beschäftigt sind (§ 23 KSchG).

      Auch erstreckt sich das Kündigungsverbot sowohl auf die ordentliche als
      auch die außerordentliche Kündigung, sowie die Änderungskündigung.

      Es verbietet jedoch nicht anlässlich des Betriebsübergangs neue
      Arbeitsverträge anzufertigen. Zur Unterzeichnung dieser ist der
      Arbeitnehmer jedoch gemäß § 613 a Abs. 4 BGB nicht verpflichtet.





      Betriebsübergang ist immer Schei.....

      Gilt auch wenn ein IV einen Laden an einen neuen Investor verkaufen will.
      Ist vermutlich der stärkste Grund warum es oftmals keinen Fortgang von Firmen (obwohl sie einen Chance verdient hätten) gibt, weil die Neueigentümer dann am Fliegenfänger kleben würden.
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Borstel ()

    • Danke für das Gesetz. Genau dies haben der IV und der Vorstandsvorsitzende der Firma meiner Frau als ihr großes Verdienst herausgestellt, also wieder von denen gefoppt worden. Die Arbeitsverträge mussten übernommen werden, allerdings wird jetzt nach einem Jahr die Brechstange angesetzt, so lange mussten sie Ruhe halten.

      Ich bin schon als Arbeitnehmer "verkauft" worden, es wurde aber nur besser danach. Schlimmer war es eigentlich nur, wenn noch Jahren der Ausbildung der Nachwuchs in die Geschäftsleitung einstieg.

      Wer würde so eine Firma kaufen? Die Fahrzeuge können nicht der Grund sein, die gibts an jeder Ecke. Es sei denn es sind langfristige auskömmliche Verträge vorhanden, welche ohne wenn und aber vom Nachfolger übernommen werden können.
    • jan64 schrieb:

      Danke für das Gesetz. Genau dies haben der IV und der Vorstandsvorsitzende der Firma meiner Frau als ihr großes Verdienst herausgestellt, also wieder von denen gefoppt worden. Die Arbeitsverträge MUSSTEN ( ! ) übernommen werden, allerdings wird jetzt nach einem Jahr die Brechstange angesetzt, so lange mussten sie Ruhe halten.

      Ich bin schon als Arbeitnehmer "verkauft" worden, es wurde aber nur besser danach. Schlimmer war es eigentlich nur, wenn noch Jahren der Ausbildung der Nachwuchs in die Geschäftsleitung einstieg.











      Wer würde so eine Firma kaufen? Die Fahrzeuge können nicht der Grund sein, die gibts an jeder Ecke. Es sei denn es sind langfristige auskömmliche Verträge vorhanden, welche ohne wenn und aber vom Nachfolger übernommen werden können.
      :) Bitte

      Sorry, ich habe mir mal erlaubt dein " mussten" hervorzuheben.


      Nun, langfristige Verträge wird es in dem genannten Tätigkeitsfeld nicht geben.

      Zitat

      Anbieten kann ich: Umzüge, Transporte jeglicher Art, Montagen, Messe Fahrten mit Aufbau auch Aufbau von verschiedenen Exponaten möglich, Neumöbelmontagen (zwei Schreiner im Team) Entsorungen (Abfall Lizenz vorhanden).......!


      Zitat Ende

      Wobei es da, bei entsprechender Kundschaft, durchaus möglich ist vernünftiges Geld zu verdienen.

      Gerade mit den (hoffentlich guten) Schreinern im Team ist vieles möglich.

      .... Ich habe mal gehört ......
      ....das es vorkommen kann, dass mal vergessen wird etwas in Rechnung zu stellen oder eine solche RG aus Versehen nicht zum buchen ins Steuerbüro gegeben wird. ;) ;)
      .




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    • Isegrim schrieb:

      Thommy,Du meinst doch sicherllich ,damit der Panzer mal wieder abgeschmiert wird,[Blockierte Grafik: http://www.cheesebuerger.de/images/more/bigs/a115.gif].
      Hartmut, wieso ?( ?(
      Reichen die Taler schon nimmer fürs Kettenfett [Blockierte Grafik: http://files.homepagemodules.de/b563595/a_81_0f98a03d.gif] [Blockierte Grafik: http://files.homepagemodules.de/b563595/a_9_111c5c04.gif] [Blockierte Grafik: http://files.homepagemodules.de/b563595/a_196_2b65c4ea.gif]
    • ruhig bleiben

      musste gestern nen Werbebetrag löschen und da Nickname gleich HP-Adresse war konnte ich nix ummodeln. Der Typ ist gesperrt :)
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