Hallo,
Zitat aus der DVZ:
Ab 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz. Dann können sich Fahrer von Subunternehmern auch direkt an den ursprünglichen Auftraggeber wenden, meistens einen Spediteur, und die Differenz einklagen, wenn sie weniger als 8,50 EUR pro Stunde erhalten. Hinzu kommen dann noch die Sozialabgaben für die letzten drei Jahre und Zinsen. Derweil ist der Zoll dabei, Kontrollmöglichkeiten aufzubauen. Denn die Überwachung ist im Zollbereich „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ angesiedelt. Die Verstöße können zudem noch mit bis zu 500 000 EUR bestraft werden.
Eine Möglichkeit für Spediteure ist, eine Freistellungsvereinbarung vom Subunternehmer zeichnen zu lassen. Darin sollen die Subunternehmer erklären, dass sie ihren Mitarbeitern den Mindestlohn zahlen und den Auftraggeber von allen Erstattungsansprüchen freistellen. Aber sind solche Vereinbarungen wirklich rechtssicher? Und was ist zudem, wenn der Subunternehmer zahlungsunfähig ist?
dvz.de/veranstaltungen/dvz-ver…rund-um-den-mindestl.html
Gruss an alle
Zitat aus der DVZ:
Ab 1. Januar 2015 gilt das Mindestlohngesetz. Dann können sich Fahrer von Subunternehmern auch direkt an den ursprünglichen Auftraggeber wenden, meistens einen Spediteur, und die Differenz einklagen, wenn sie weniger als 8,50 EUR pro Stunde erhalten. Hinzu kommen dann noch die Sozialabgaben für die letzten drei Jahre und Zinsen. Derweil ist der Zoll dabei, Kontrollmöglichkeiten aufzubauen. Denn die Überwachung ist im Zollbereich „Finanzkontrolle Schwarzarbeit“ angesiedelt. Die Verstöße können zudem noch mit bis zu 500 000 EUR bestraft werden.
Eine Möglichkeit für Spediteure ist, eine Freistellungsvereinbarung vom Subunternehmer zeichnen zu lassen. Darin sollen die Subunternehmer erklären, dass sie ihren Mitarbeitern den Mindestlohn zahlen und den Auftraggeber von allen Erstattungsansprüchen freistellen. Aber sind solche Vereinbarungen wirklich rechtssicher? Und was ist zudem, wenn der Subunternehmer zahlungsunfähig ist?
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Gruss an alle
Fabian Chr. Ude
KRAVAG-LOGISTIC Versicherungs-AG
Direktionsbevollmächtigter Transportversicherung
Voltastr. 84
60486 Frankfurt/Main
Tel 069-7803 1898
Handy 0151 26415845
mailto:fabian.ude@kravag.de
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