Top schrieb:
Jeden Montag lade ich mit meinem LKW in Bremen für Spanien. Am Mittag bin ich in Gildehaus an der NL Grenze und am Abend macht mein Fahrer Pause in Nordfrankreich. Am nächsten Tag fährt er von Nordfrankreich nach Südfrankreich und übernachtet wieder in Frankreich. Mittwoch entlädt er in Spanien und lädt wieder neu seinen Wein in Logrono und am Abend ist er wieder in Südfrankreich. Donnerstag fährt er von Südfrankreich nach Nordfrankreich und Freitag ist er wieder heim in Bremen. Sein Tätigkeitsschwerpunkt ist eindeutig in Frankreich. Jetzt soll ich ihn nach frankzösischem Sozialrecht bezahlen und versichern? Überlegt mal realistisch!
Ja vor allem wie soll das nachhaltig kontrolliert werden, wer wann wo wie lange unterwegs war?
Ich habe mich mit einigen Rechtsanwälten zu dem Thema ausgetauscht, die meinten, am besten wäre es wenn gleich mal paar Firmen verklagt werden, vor allem im Bezug auf Mindestlohn und bezüglich Zweit und drittHaftung. Das da mal paar klärende Gerichtsurteile auf den Tisch kommen. Denn die Unternehmer die Ihren Friseurbesuch als Werbungskosten absetzen möchten, müssen im Prinzip einen Nachweis/Freizeichnung vom Friseur haben, dass er den Mindeslohn bezahlt, da ja ansonsten der Mitarbeiter sich an den Kunden halten kann, wenn mans mal ganz genau nimmt. EIn Gesetz, dass nicht bis zu Ende erdacht worden ist.