Überstehende Ladung

    • Überstehende Ladung

      Hallo,

      ich habe eine kurze Frage.

      Soll aus Verona ein 7,50m langes teil mit dem Ducato (L:5,50m) auf dem Dach nach CH-Basel bringen.

      Was gibt es da zu beachten? Hatte da in der Fahrschule wohl den Mut zur Lücke *g*

      Danke und Gruß Sascha
    • na in BRD siehts folgendermassen aus

      StVO §22 Absatz 4

      Nach hinten darf die Ladung bis zu 1,5 m hinausragen, jedoch bei Beförderung über eine Wegstrecke bis zu einer Entfernung von 100 km bis zu 3 m; die außerhalb des Geltungsbereichs dieser Verordnung zurückgelegten Wegstrecken werden nicht berücksichtigt. Fahrzeug oder Zug samt Ladung darf nicht länger als 20,75 m sein. Ragt das äußerste Ende der Ladung mehr als 1 m über die Rückstrahler des Fahrzeugs nach hinten hinaus, so ist es kenntlich zu machen durch mindestens

      Tja und ausserhalb des Geltungsbereiches dürfte bei dir ja alles sein.

      In Italien siehts folgendermassen aus :

      Ladungsvorschriften

      In Italien ist gemäß Art. 164 des Codice della Strada jede nach hinten (bis maximal 3/10 der Fahrzeuglänge) hinausragende Ladung mit einer Warntafel zu versehen, und zwar auch dann, wenn sie weniger als einen Meter übersteht. Das Überstehen der Ladung nach vorne ist stets unzulässig. Sie ist z.B. auch anzubringen, wenn lediglich ein Heckträger (mit oder ohne Ladung) angebracht ist, selbst in eingeklapptem Zustand. Immer wenn eine Ladung über die (im Kfz- Schein eingetragene) Fahrzeuggesamtlänge hinaussteht sind sämtliche geeigneten Sicherheitsmaßnahmen zu treffen, damit andere Straßenbenutzer dadurch nicht in Gefahr gebracht werden (vgl. auch Warntafel).

      Im Strassenverkehrsgesetz der Schweiz konnte ich keinen passus finden aber schau ruhig selbst nach :

      admin.ch/ch/d/sr/741_01/index.html

      Falls du dann festgestellt hast das du es machen darfst nicht vergessen festzubunden und Fähnchen anbappen ! :D
    • Hallo Ingo,

      Danke für die Mühe. Ich müsste die Ladung also 2meter hinten rausstehen haben, da Fz. nicht höher als 2,5 meter. Ansonsten könnte ich vorne 50cm überstehen lassen (glaube ich).

      Fazit: Ich habe weder Ahnung noch das Material(Fahnen, Beleuchtung etc) für solche Transporte, und habe ihn kurzerhand abgegeben.
    • So ungefär richtig. 1,5m darf das teil auf deinem Stück durch Deutschland..... Allerdings kommst du von Verona nach Basel nicht sonderlich viel durch Deutschland :D....... überstehen.

      In Italien darf es 1,65m überstehen (3/10). Nach vorne überstehen darf es gar nicht in Italien.

      Was die nach vorne regelung angeht in Deutschlad geht nicht klar hervor ob über die vorderste Stelle des KFZ oder über das Dach ! ich schätze eher mal zweites. Es gibt auch noch eine weitere Einschränkung die festlegt das deine Sicht nicht beeinträchtigt sein darf. wenn du das teil bis zur Motorhaube überstehen hast ist die Sicht allemal eingschränkt und du wirst aus dem verkehr gezogen.

      Was die Schweizer mit die machen wenn deine Ladung vorne und Hinten übersteht als wär dein Auto ein auf dem kopf stehender Skifahrer möcht ich erst gar nicht wissen.

      Ich denk da bist du besser geraten den Auftrag abzusagen !
    • HI Ingo,

      stimmt, der Deutsche teil der Wegstrecke ist seeeeeeeeeeehr gering :D

      Wenn ich es vorne bis Vorderkante Fzg. stehen habe, ist meine Sicht auf jedenfall behindert. 3/10 in Italien=1,65 . Wie schon gesagt, bei Vorderkante Fzg. hätte ich 2m hintenraus.

      UNd die Schweizer sind sowieso ein Spezialfall :D

      Und da ich meinen Führerschein noch auf Probe habe....denke auch, das es gescheiter wer, den Auftrag abzusagen.Man muss nicht alles auf Teufel komm raus machen...

      Gruß Sascha
    • Original von Ingoo
      Was die nach vorne regelung angeht in Deutschlad geht nicht klar hervor ob über die vorderste Stelle des KFZ oder über das Dach ! ich schätze eher mal zweites.

      Nein, ersteres! Stand so mit Bildchen in meinem Klasse-2-Ausbildungsbuch. Denke auch nicht, daß sich da was geändert hat, zumal sich das Ende des Daches nach vorne bei den heutigen Fahrzeugrundungen nicht immer eindeutig definieren läßt.
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Richtig gibt eine maximale Dachlast. Allerdings ist die nicht in den fahrzeugpapieren zu finden.

      Da eine befestigung auf dem Dach nur zulässig ist wenn ein entsprechender Dachträger montiert ist findet man die zulässige Dachlast wohl auf dem Dachträger. Die sind ja auch Modellbezogen und dementsprechend zugelassen.

      Ist beim Moped ähnlich. Ein Aufkleber auf dem Gestell gibt aufschluss. Ist deutlich weniger als das Teil tatsächlich aushält.
    • Hab mal in Polen folgendes gesehen: Ein Pkw fuhr mit einer großen Platte einfach auf's Dach gelegt, und zwei Mann hinten sitzend hielten sie durch die offenen Fenster fest. Konnte nur ca. 30 fahren und wehe er hätte bremsen müssen.... :D
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      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Du musst mal während der Sommerferienzeit von NL - B und F auf Frankreichs Autobahnen in Richtung Mittelmeer sein, da fahren die Marokaner in Richtung Heimat. Da siehst vor Hausrat kein Dach mehr, und mehr als 5 Mann im Auto. Überladen bis zum Geht nicht mehr.
      Gruss
      Benno Czechowski

      Kreuzstrasse 14 - - 42277 Wuppertal

      Die City mit den Bahnen, die oben die Räder haben
    • Da reicht mir schon die A61 - voll mit unseren Freunden mit den Wohnwagen hinten an. Die packen die Kisten auch immer voll damit se im Urlaub auch ja nicht einkaufen müssen !

      Wie sagt man so schön - wenns du dreimal durche Führerschein Prüfung gefallen bist bekommst ein gelbes Nummernschild und ne Anhängerkupplung :D :D :D