Überbreite Genehmigung, ab 3 m ?

    • RE: Überbreite Genehmigung

      du brauchst grundsätzlich eine Ausnahmegenehmigung nach §46 STVO Abs.5, wenn du über 2,55m (2,6m Kühlfahrzeuge) nach §22 STVO hinauskommst. Die Auflagen werden nur ab 3m breite höher. Hilfreich ist im Vorfeld ein Gespräch mit dem Sachbearbeiter der zuständigen Verkehrsbehörde. man möge mich berichtigen.
      Gruß

      Matze
    • 100% alles richtig, Mathias!

      Bis 3,00m Breite ist ein Gespräch mit einem Sachbearbeiter nur bei einem Antrag auf Dauerausnahmegenehmigung sinnvoll...wichtig wird es ab ca. 3,51m und mehr

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    • Die 3,51m sind kein Richtwert, da die sogenannten Sachbearbeiter in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Ansatzpunkte bei der Bearbeitung von Genehmigungen sehen. ?( Habe da im laufe der Jahre meine Erfahrungen sammeln können,komme aber immer wieder bei den unterschiedlichen Auslegungen der Sachbearbeiter ins grübeln :rolleyes: mit der Schlußfolgerung, das nicht unbedingt qualifiziertes Personal uns in die Verzweiflung treibt. :( ;).
    • Original von Franta
      Die 3,51m sind kein Richtwert, da die sogenannten Sachbearbeiter in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Ansatzpunkte bei der Bearbeitung von Genehmigungen sehen. ?( Habe da im laufe der Jahre meine Erfahrungen sammeln können,komme aber immer wieder bei den unterschiedlichen Auslegungen der Sachbearbeiter ins grübeln :rolleyes: mit der Schlußfolgerung, das nicht unbedingt qualifiziertes Personal uns in die Verzweiflung treibt. :( ;).


      Jetzt muß ich die Sachbearbeiter in den Ämtern mal in Schutz nehmen, obwohl ich mich auch oft genug mit deren scheinbarer Planlosigkeit und Willkür rumgeärgert habe.

      Die Zahl der genehmigungspflichtigen Transporte steigt ständig an (bis vor der Krise). Gleichzeitig wurde die Zahl der Sachbearbeiter bei den Behörden aus Spargründen halbiert. Hatte mal ein interessantes Gespräch mit den Chefs aus Thüringen und Sachsen-Anhalt. Im Jahr 2007 mußte jeder Sachbearbeiter im Schnitt pro Tag ca. 120 Genehmigungen abarbeiten! Dazu gehören Tranbsitgenehmigungen genauso wie komplizierte Anlieferungen in den letzten Winkel, bei der auch andere Behörden angefragt werden müssen.

      Da ist doch klar, daß nur kurz drübergeschaut wird und dann unterzeichnet wird.
      Und vielleicht wird dann auch klar, warum bei den meisten Behörden die Anrufbeantworterbänder glühen :D

      Deswegen gibt es auch die unterschiedlichsten Vorschriftenauslegung pro Bundesland und auch beim selben mehrfach wiederholten Transport.
    • Nur in den Genehmigungen steht so viel Mist. Z.B. habe einen Transport von Berlin nach Pomellen begleitet. Die Begleitung (BF3) war nur zwischen den Abfahrten Joachimsthal und Pfingsteberg auf der A11 vorgeschrieben, wegen einer Baustelle. Die A11 ist ganze 100 km lang. Jetzt kommt der Witz. Auf der Strecke waren 4 Baustellen, nur zwischen den genannten Abfahrten keine :D.

      Und so könnte ich weiter erzählen. Dann frage ich mich, bei dem Preis 120 € für eine Genehmigung, bezahlt sich doch die Arbeitstelle eines Sachbearbeiters, oder sehe ich es falsch?

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von Helca ()

    • kann der Verteidigung der Sachbearbeiter nicht zustimmen. Der Antrag geht beim zuständigen Sachbearbeiter ein und wird von diesem zur Anhörung an die jewiligen Stellen der anderen Länder weitergeleitet. Dank der heutigen Technik kann man den Stand der Bearbeitung einsehen. Wenn die Zuarbeitung der angehörten Länder abgeschlossen ist, fängt z.B. unser Sachbearbeiter trotz Rücklauf noch nicht an zu arbeiten. Tage später erfolgt dann auf Anfrage erst schleppend eine Reaktion und das wenn der Spediteur schon Tage beladen steht. Muß aber zustimmen, das in Sachsen und Thühringen schnell gearbeitet wird. :)
    • Also wenn eine Genehmigung 120 Euronen kostet und ein Sachbearbeiter 120 Stück davon amTag bearbeiten müsste würde das bedeuten das er pro Antrag etwa 4 Minuten zeit hätte...... na ja sagen wir nach Abzug der kaffee und zigarettenpausen ........ zwei hin eins im Sinn...... na etwa 2 Minuten.

      Erwirtschaften täte er bei 120 Genehmiggungen am Tag etwa 14.400 Euronen täglich. bei einem 20 Tage Monat entspräche das einem Umsatz von 288.000 Euronen. Abzuglich Gehalt, Wasser für Kaffee und Klospülung, Heizung Büro und Abnutzung Stuhl, Tisch und Teppich sagen wir blieben je Sachbearbeiter Monatlich reinerlös 250.000 Euro.

      ja spinn ich denn ............