Transportieren ohne Gewichtsangabe !!

    • Ich wüsste nichts, wo steht, das man das nicht dürfte.

      Er sollte aber großzügig schätzen, damit es nicht teuer wird.

      Und wenn man sich als Fahrer nicht sicher ist : ich habe im Umkreis von 2 km 3 Lkw-Waagen. Kurz drüber und wieder retour zur Entladung.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • § 408 HGB Ziffer 8 sagt:

      § 408 Frachtbrief. Verordnungsermächtigung
      Der Frachtführer kann die Ausstellung eines Frachtbriefes mit folgenden Angaben verlangen:

      1. Ort und Tag der Ausstellung;

      2. Name und Anschrift des Absenders;

      3. Name und Anschrift des Frachtführers;

      4. Stelle und Tag der Übernahme des Gutes sowie die für die Ablieferung vorgesehene Stelle;

      5. Name und Anschrift des Empfängers und eine etwaige Meldeadresse;

      6. die
      übliche Bezeichnung der Art des Gutes und die Art der Verpackung, bei
      gefährlichen Gütern ihre nach den Gefahrgutvorschriften vorgesehene,
      sonst ihre allgemein anerkannte Bezeichnung;

      7. Anzahl, Zeichen und Nummern der Frachtstücke;

      8. das Rohgewicht oder die anders angegebene Menge des Gutes;

      9. die bei Ablieferung geschuldete Fracht und die bis zur Ablieferung
      anfallenden Kosten sowie einen Vermerk über die Frachtzahlung;

      10. den Betrag einer bei der Ablieferung des Gutes einzuziehenden Nachnahme;

      11. Weisungen für die Zoll- und sonstige amtliche Behandlung des Gutes;

      12. eine Vereinbarung über die Beförderung in offenem, nicht mit Planen gedecktem Fahrzeug oder auf Deck.

      Euer TT
    • Moin,
      soweit ich informiert bin, besteht keine Plicht zur genauen Gewichtsangabe. Es macht aber Sinn, das ungefähre Gewicht im Frachtbrief zu vermerken, da man sonst bei einer Kontrolle evtl. viel Zeit verliert wenn die Polizei eine Verwiegung anordnet. Ich habe eine Wiegeeinrichtung im Fahrzeug und kann der Polizei dadurch schon die Luft aus den Segeln nehmen. Die Stimmt zwar nicht aufs Gramm genau, ist aber ein Argument.
      Bedenke bei jeder Entscheidung welche Auswirkung Dein Verhalten auf Deine Mitmenschen hat.
    • Ducky-0412 schrieb:

      Hallo zusammen ,
      ist es erlaubt das ein Versender seine Fracht so pie mal Daumen aufladen lässt ??
      Zwar mit Frachtpapieren , aber die werden erst ausgestellt wenn die Ware auf dem LKW ist .
      Es stehen keinerlei Gewichte dabei !!
      Mfg Ducky-0412
      Um das im Einzelfall zu beurteilen wäre es schön die Details zu kennen. Was wurde geladen? Gewicht bekannt, nicht bekannt, annähernd bekannt?
    • Franz_Meersdonk schrieb:

      Es gibt genügend Sachen wo man das Gewicht nur schätzen kann (außer man hat ne Achslastwaage im Fahrzeug).
      Vielleicht kommt ja das Gesetz, das ab 2021 alle Neufahrzeuge eine Achslastwaage bzw. Anzeige haben müssen ? Dann hört das Rätselraten auf, bei einer Überschreitung wird dies dann gleich auf der Fahrerkarte abgespeichert.
    • Kipper-Spedition schrieb:

      Franz_Meersdonk schrieb:

      Es gibt genügend Sachen wo man das Gewicht nur schätzen kann (außer man hat ne Achslastwaage im Fahrzeug).
      Vielleicht kommt ja das Gesetz, das ab 2021 alle Neufahrzeuge eine Achslastwaage bzw. Anzeige haben müssen ? Dann hört das Rätselraten auf, bei einer Überschreitung wird dies dann gleich auf der Fahrerkarte abgespeichert.
      ... auch da gibt es leider genügend kriminelle Energie unter den Transportunternehmern. Ich weiß nicht wie es geht, aber ein Transportunternehmer aus unserer Ecke hat meinem Neffen mal erzählt seine Achslastanzeige wäre so eingestellt das sie bei XX über 40 to genau 40 to anzeigt. So könne er dann bei Kontrollen immer belegen das er nicht überladen ist.

      Dort wo überladen zur Firmenphilosopie gehört finden die auch einen Weg das weiter zu praktizieren.
    • Die jetzigen Anzeigen, die man selbst eichen muss, kann ich selbstverständlich so einstellen das die das "richtige" für mich anzeigen. Die Achslastanzeigen die kommen werden sind mit dem EBS-Modul gekoppelt, je höher das Gewicht um so höher ist ja der Bremsdruck. Wer das Gewicht ändert, der ändert dann auch den Bremsdruck. Das ist dann wirklich kriminell, aber nichts ist unmöglich...