Transport mit Überbreite

    • Bis 2,55m Breite brauchst du keine Sondergenehmigung. Und wenn's n' Taut ist sollte das schon klappen.
      Fahren öfters Landwirtschaftl. Gerät aus Frankreich, da sind 2,5-2,6m Breite an der Tagesordnung.

      Musst halt nur schauen wie du das Ding drauf bekommst, und links die Seitenbretter weglassen...
      Hab in FR-DE auch noch nie Probleme gehabt mit der Breite.

      Gruss,

      Ost
    • Solange Du innerhalb der gesetzlichen Maße und Gewichte bleibst, benötigst du in D keine Sondergenehmigung.
      2,51m mit Tautliner müssten eigentlich machbar sein, wenn durch die Ladungssicherung (Gurte, Ketten) die Gesamtbreite von max. 2,55m Breite (gilt aber nur bei so zugelassenen 2,55m breiten Fahrzeugen!) nicht überschritten wird.

      Achtung: in manchen osteuropäischen Kleinstaaten sind die 2,55m breiten Planen-LKW noch nicht zugelassen!
    • Bei 4 Meter Länge sollten sich aber die Klapprungen verschieben lassen. Wir haben für solche Fälle zusätzliche Aufnahmen für die Rungen, weil der Aufbau hinterher schon noch stabil sein sollte. Da solltest Du vielleicht mal mit Deinem Fahrer reden. Ansonsten sehe ich da auch keine Probleme. Eventuell von Vorteil wäre noch eine seitlich Lochschiene, sonst wird es für den Fahrer blöd mit dem Verzurren. Den Rahmen des Fahrzeuges darfst Du ja nicht verwenden.

      mfg thommygera
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • thommygera schrieb:

      Bei 4 Meter Länge sollten sich aber die Klapprungen verschieben lassen. Wir haben für solche Fälle zusätzliche Aufnahmen für die Rungen, weil der Aufbau hinterher schon noch stabil sein sollte. Da solltest Du vielleicht mal mit Deinem Fahrer reden. Ansonsten sehe ich da auch keine Probleme. Eventuell von Vorteil wäre noch eine seitlich Lochschiene, sonst wird es für den Fahrer blöd mit dem Verzurren. Den Rahmen des Fahrzeuges darfst Du ja nicht verwenden.

      mfg thommygera
      ist nicht ganz richtig ;) , du kannst mit den Gurten unter dem Trailer in den Hauptrahmen gurten , nur nicht an dem Seitenrahmen .... , alles schon gemacht , auch schon mal bei einer alten WB die keine Haken auf dem Boden hatte , Policeman hat ein bisschen Seltsam geschaut , konnte daran dann aber doch nicht schlechtes finden ...- aber unter den Klappen lang .... :whistling:
    • Da seh ich nur 2 kleine Problemchen :

      1. Das Einhängen im Hauptrahmen kann zum Beispiel beim Kögel (Schmitz ist ja verzinkt) zu Lackschäden führen und nur 2 Jahre später keimt Dir die Kiste unterm A... weg.

      2. Was der eine Policeman durchgehen lässt, muß der Nächste seiner Gattung noch lange nicht für gut befinden. Ich hatte mal leichte Risse in einem Aufliegerreifen unterhalb des Profiles. Bei der HU hat mir die DEKRA ein Schriftstück mitgegeben, wonach diese lt. einem Bayrischen Ministerium bis 5 mm. tolleriert werden. Nur 2 Tage später wurde der Wagen in Meckpom. stillgelegt und es mußte ein Reifendienst anrücken. Das Schriftstück aus Bayern war für den netten Beamten nix weiter als Schei...hauspapier.

      Ich würde mich deshalb auf so abenteuerliche Geschichten nicht einlassen. Am Ende fährt der Eingangsposter noch bei meinen Freunden in Münster vorbei und landet unfreiwillig bei "Achtung Kontrolle". :thumbsup: :thumbsup:

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Jupiter schrieb:

      Ebend. Der Gurthaken darf nich verrutschen dürfen, und das kann er wenn du ihn in den Hauptrahmen einhängst !
      Also ganz ehrlich , ich hatte das schon öfter so gemacht - und wie gesagt bei 2 Kontrollen hat man mir gesagt ( 2009 u. 2010 ) Das wäre so in Ordnung - weil die alten Brücken ja nun schmaler waren , und ich aufgrund der Breite der Ladung nicht mehr an die Haken kam ..... , nun gut , was die Polizisten und ihre Aussagen : nach meinem Ermessen ist das so nicht in Ordnung betrifft - da sollte man mal über den Petitionsausschusses des Bundestages einen Erlass zu Papier bringen lassen , der mal eine Bundeseinheitliche Regelung ergibt .... Alles andere ist in meinen Augen eine reine Rechtsbeugung .... oder übertriebene Auslegung eines einzelnen Beamten ...
    • Worauf ich eigentlich hinaus wollte Colin, man muß doch nichts provozieren, was man bei guter und rechtzeitiger Planung ausschließen kann. Warum sollte ich meinen Fahrer in eine solche Situation bringen, wenn ich auch geeignete Technik einsetzen kann? Habe ich diese Technik nicht, dann mache ich den Transport nicht. Habe erst letztens wieder 19 to. auf 3 Ldm. (1 Teil) abgesagt, obwohl dies technisch möglich gewesen wäre. Bei solchen Ladungen bist Du doch bei jeder Kontrolle der Depp der Nation, selbst wenn Du die Ladung ordnungsgemäß gesichert hast. Dann wird halt was anderes gesucht. Für alles was zu groß oder zu schwer ist, gibt es Spezialisten und die sollte man das auch machen lassen.

      Und ja : Ich habe damals das Ding mit dem Reifen verloren, weil es hieß : Es liegt im billigen Ermessen des kontrollierenden Beamten. Im Zweifelsfalle steht da der größte Techniklaie in hübscher grüner Uniform über der DEKRA.

      Und wenn jemand schon nicht weis, ob er das bei 2,50m überhaupt fahren darf, dann sollte er die Finger davon lassen, bevor er seinen Fahrer mal wegen 50 Euro mehr in Schwierigkeiten bringt.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!