Tagesruhezeit LKW-Fahrer

    • "Genausooft gibt es Disponenten, die nichts über L+R wissen(wollen) und meinen, daß sie im Fall des Falles fein raus sind."


      Sind sie doch auch. Wenn ich an der Ladestelle, wie letzte Woche, 7 Stunden warten muß obwohl lt. TA die Ware früh fertig sein sollte, ist doch noch nie der auftraggebende Disponent oder der Versender belangt wurden, selbst wenn ich schriftlich nachweisen kann, daß ich auf die Lenk- und Schichtzeiten hingewiesen habe. Hier liegt für mich ein klarer Fehler im System, da ich mir von 50 € Standgeld nichts kaufen kann, wenn ich danach in eine Kontrolle komme. Also warum sollte sich der Disponent um dieses Problem auch nur ansatzweise einen Kopf machen.

      Zum 24 Stunden-Rythmus wurde hier eigentlich alles gesagt. Es gibt keine Interpretationsmöglichkeiten. Abweichende Meinung basieren schlichtweg auf Unwissenheit. Unabhängig davon würde ich bei manchen Disponenten die Module auch zur Pflichtaufgabe machen. Könnte wirklich nicht schaden, wenn man so ungefähr wüßte, wovon man jeden Tag redet. z.B. bin ich manchmal erschüttert, wie wenig Kenntnisse aus der ADR vorhanden sind. Die dürften bei mir kein Gramm Gefahrgut verkaufen. Da würde ich die Grundquali ADR auch gleich noch mit zur Pflicht machen.

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • hurgler0815 schrieb:

      aber wer die schriftlichen Gesetzestexte (in diesen Fred bereits anderweitig reinkopiert) nicht versteht, dem ist nicht zu helfen

      Doch, dem wäre zu helfen. Mit kompetenter Auskunft.
      Beispielsweise: Ich habe zwar meine Sach- und Fachkunde gemacht, habe diese aber seit diversen Jahren in der Schublade liegen, da sich die Dinge dann doch anders entwickelt hatten als damals gedacht.
      Ich fühle mich nicht kompetent hier eine Aussage zu treffen. Sonst täte ich das. Gesetze und Vorschriften bedürfen immer der Auslegung und der Interpretation. (Das habe ich an einem praktischen Beispiel 08 in PL gelernt. :wacko: )

      hurgler0815 schrieb:

      was ist da so schwer zu verstehen?

      Das ist nicht schwer zu vestehen. Was ich anmerken wollte ist, daß ich es hillfreicher gefunden hätte, das Rätsel einfach aufzulösen. Und nicht erneut darauf hinzuweisen, daß es hier wohl ein Rätsel gibt.
    • ist doch ganz einfach:

      Schicht- inkl. Fahrzeit darf max 15 Stunden pro 24 Std. betragen, um noch mind. 9 Std. (Innerhalb der 24 Std.) Ruhezeit einhalten zu können. Da ich aber nur 3 x 9 Std. verkürzte Ruhezeit pro Woche machen darf, kann ich auch nur 3 x pro Woche 15 Std. Schichten fahren. Und wie schon geschrieben wurde. die 24 Std. beginnen immer mit Beginn des neuen Arbeitstages. D.h. ich kann meine Mitarbeiter (oder mich selbst immer nur so lange einsetzen, daß ich SPÄTESTENS 24 Std. nach BEGINN des Arbeitstages die 9 oder 11 Std. Ruhezeit ABGESCHLOSSEN habe.

      Bin ich oder mein MA früher mit der Arbeit fertig, kann ich dementsprechend früher - natürlich nach Erreichen der 9 oder 11 Std. Ruhezeit - wieder mit der Arbeit beginnen. Weniger Arbeiten darf man, weniger Pause machen allerdings nicht.

      Gruß
      Roland
      Das meiste Geld wird man beim Bezahlen los.

      Wilhelm Busch
    • thommygera schrieb:


      Sind sie doch auch.


      Nö sind se nicht, da sie als " Vorgesetzter " auch ne Kontroll- und Überwachungsaufgabe haben.

      mhh und wenn ich mir den Beitrag von @ krischan
      durchlese, haben wir hier genau den Grund, warum die Pflichtschulungen eingeführt wurden.

      Es wurde leider die letzten Jahre durch die zuständigen Berufsgenossenschaften verpasst, ihre Mitglieder zu Informieren, bzw. auf Weiterbildung zu dringen/ sie durchzusetzen.

      Es gibt selbst jetzt in der tägl. Kontrollpraxis noch deutsche Fahrer, welche noch nix von der 28 Tage Nachweispflicht wissen. :cursing:

      Selbst die Kontrollierenden müsen sich selbst, teilweise sogar auf eigene Kosten weiterbilden. Warum nicht die Dispo und Unternehmer ?

      Ach so, habt ihr eigendlich schon an die " Bestellung " eines Verkehrsleiters gedacht ? Das ist seit Mitte Dezember Pflicht und hält der Dispo bzw. dem Unternehmer das Flens-Konto niedrig !
    • stahltrucker schrieb:

      Selbst die Kontrollierenden müsen sich selbst, teilweise sogar auf eigene Kosten weiterbilden. Warum nicht die Dispo und Unternehmer ?

      Ach so, habt ihr eigendlich schon an die " Bestellung " eines Verkehrsleiters gedacht ? Das ist seit Mitte Dezember Pflicht und hält der Dispo bzw. dem Unternehmer das Flens-Konto niedrig !
      Bingo - 100% richtig! Auch wir als BKrFQG-Dozenten müssen uns auf eigene Kosten weiterbilden und alle 4 Jahre entsprechende Prüfungen ablegen.

      Ich führe ja auch Seminare für Verkehrsleiter durch - es ist teilweise unfassbar, welche Ignoranz / Nichtwissen in dieser Frage an den Tag gelegt wird. 80% haben noch nie was von Verkehrsleiter bzw. dessen alten und neuen Pflichten gehört. Und diejenigen, die Bescheid wissen, meinen, daß sie nichts tun müssen bzw. dass ein Bußgeld nach einer nicht zu erwartenden Kontrolle günstiger ist wie eine Schulung.

      Und ein Verkehrsleiter sollte eigentlich auf solch 'banalen' Fragen wie die L+R entsprechend fachliche Antworten geben können. Andererseits erwarte ich von jedem Kraftfahrer entsprechende Kenntnisse und Möglichkeiten der richtigen Einsetzung der Vorschriften, da diese zum Grundwerkzeug eines jeden Kraftfahrers gehören. Gesetze und VO lassen nun mal keine persönlichen Interpretationen zu.
    • Oh, das ist bitte keinefalls als Unterstützung für wiederkehrende Pflichtschulungen allgemein zu sehen.

      Hätte ich meine Sach- und Fach damals in dem Sinne gebraucht wie vorgesehen, dann wäre ich derzeit als TU dabei. Dann hätte ich keine fünfjährige "Gedächtnislücke", bedingt durch diesbezügliche Untätigkeit. Ich wüßte diese Frage nicht nur zu beantworten, sondern wäre sicherlich auch über die "Tarife" bei Fehlinterpreationen in Kenntnis gesetzt worden.
      Außerdem kann ich mich auch informieren, ohne einer Zwangsschulung unterzogen zu werden.( Der Threaderöffner hat diesen Versuch ja gemacht, leider ohne dass ihm von sicherlich berufenen sinnvoll geholfen wurde.)
      Meine Verpflichtung, mich nach den geltenden Vorschriften zu richten, wird durch Zwangsschulungen nicht verändert. Diese Verpflichtung besteht sowieso. Mir wird die benötigte Informtion nur "leichter" zugänglich gemacht.
      Meiner Erfahrung nach, und damit ist nicht nur der Transportbereich gemeint, ist die Kenntnis der Vorschriften bei den Verantwortlichen in Unternehmen i.A. schon vorhanden. An der Umsetzung scheitert es aber. Teilweise strukturell bedingt, z.B. durch Anreizsysteme.

      Gegen Grundschulungen ist nichts einzuwenden, aber auch hier gilt, daß Information immer dem schadet, der sie nicht hat.
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      Welcher LKW- oder BUS-Fahrer hat schon immer alle Vorschriften zu den
      Lenk- und Ruhezeiten im Kopf? Natürlich erfährt man viel auf den
      gesetzlichen Weiterbildungsschulungen aber weiß man die Details auch
      noch, wenn man ständig unterwegs ist?

      Bei einer Kontrolle kommt dann die große Überraschung, was man scheinbar alles falsch gemacht haben soll.

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      na dann kopier mal - aber vom Richtigen, damit Du nichts Falsches übernimmst

      Und mit dem Zählen ist es wohl auch nicht weit her, oder?

      Solche Kommentare kannst Du Dir hier sparen, denn andere sind wohl froh an einem solchen Leifaden, wie die Fülle an Fragen beweist. Also sprich immer nur für Dich und nicht für andere!