Tagesruhezeit LKW-Fahrer

    • Tagesruhezeit LKW-Fahrer

      Hallo,

      ich hätte mal eine Frage zur Tagesruhezeit.

      Fahrer ist gestern um 19:40h losgefahren, kommt heute morgen nach Entladung 8:30h ins Hotel um seine Tagesruhezeit zu nehmen. Gesamtfahrzeit ca 8,5h.

      Wann darf er frühestens wieder los fahren?

      nach 9h also ca. 17:30h?

      oder muss er - 24h Zeitraum - bis 19:40h warten ?

      Danke schon mal im Voraus für die Antwort...
    • stahltrucker schrieb:

      mit vollständiger Ableistung einer tägl. Ruhezeit ( verkürzte 9er oder richtige 11er ) beginnt ein neuer 24 Stunden-Zeitraum in dem die nächste Ruhezeit liegen muss !

      Also heisst dass z. B. wenn der Fahrer heute eine Retourladung um 18:00h lädt und morgen früh um 3:00h nach Hause kommt, dann könnte er wieder um 12:00h losfahren?

      So wie ich das verstehe ist dies drei mal die Woche zwischen den Wochenruhezeiten möglich.

      Fahrer hatte Sa-Mo. frei, und wird auch wieder jetzt am Sa.-So. frei haben.
    • Naja Ratespiel kann man wirklich dazu sagen.

      Ich komme dabei nur nicht klar mit dem Begriff "24h-Zeitraum".

      Der erste Zeitraum von 19:40h - 17:30h hat ca. 22h.

      Der darauffolgende von 17:30h - 12:00h nur noch 20,5h.

      Dann Fährt er viell. noch bis 22:00h+9h =7:00h ist ein Zeitraum von 19h.

      Dann gehts retour ins WE...

      Wäre das nicht zu beanstanden?
    • Der 24 Stunden-Zeitraum ist immer der Zeitraum beginnend mit dem Ende der letzten Ruhezeit. Die 9 bzw. 11 Stunden-Pause muß innerhalb der nächsten 24 Stunden erfolgen. Hat der Fahrer schon 13,5 Stunden Schichtzeit weg, kann Du ihn auch 15 Stunden machen lassen, allein es bringt nichts, da nur noch 10,5 Stunden Pause gewertet werden. Und damit hast Du nie einer 11er voll.

      Das sollte eigentlich eine gut zu verstehende Angelegenheit sein ohne Interpretationsspielraum. Wenn der Zündschlüssel gedreht wird und der Bock die erste Radumdrehung macht, läuft die Zeit.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Danke dass ihr weiter geantwortet habt.

      aber ich verstehe nicht, dass es unterschiedliche Meinungen über den Zeitraum geben soll. Steht doch alles im Gesetz.


      VO 561/06

      Artikel 8 Abs 2
      Innerhalb von 24 Stunden nach dem Ende der vorangegangenen täglichen oder wöchentlichen Ruhezeit muss der Fahrer eine neue tägliche Ruhezeit genommen haben.
      Beträgt der Teil der täglichen Ruhezeit, die in den 24-Stunden-Zeitraum fällt, mindestens 9 Stunden, jedoch weniger als 11 Stunden, so ist die fragliche tägliche Ruhezeit als reduzierte tägliche Ruhezeit anzusehen.
    • Ein Tip:

      einfach mal eine Weiterbildung BKrFQG LKW Modul 2 besuchen - da wird alles ausführlich behandelt. Und es gibt eigentlich keinerlei Spielräume oder persönliche Auslegungsmöglichkeiten



      Ich empfehle jedem Disponenten den Besuch des entsprechenden Moduls - und dann wird er vielleicht manches aus einem anderem Blickwinkel betrachten
    • Krischan schrieb:

      @hurgler0815
      Pardon, aber hier bin ich von Deinem Beitrag überfordert.
      Möchtest Du hier jemanden das 2. Modul andienen, oder einen Lösungesbeitrag formulieren?
      @Krischan

      Ich möchte niemandem etwas aufdrängen, aber wer die schriftlichen Gesetzestexte (in diesen Fred bereits anderweitig reinkopiert) nicht versteht, dem ist nicht zu helfen. Und diese Leute haben irgendwann mal die Sach- und Fachkundeprüfung bestanden (sofern als Unternehmer tätig) und wissen solch elementaren Regelungen nicht - leider immer noch sehr oft im Alltag anzutreffen. Genausooft gibt es Disponenten, die nichts über L+R wissen(wollen) und meinen, daß sie im Fall des Falles fein raus sind.

      Mein Beitrag war ein gutgemeinter Tip, bevor es irgenwann einmal evtl. eine kostenpflichtige Anhörung und Belehrung von anderer staatlicher Seite gibt - was ist da so schwer zu verstehen?