Tachoprüfung Begrenzer

    • Tachoprüfung Begrenzer

      Vor ca.3 Monaten haben wir einen gebrauchten 7,5 to.( Bj.2004)gekauft.
      Vor übernahme Werkstattdurchsicht,Tüv Hauptuntersuchung und Tachoprüfung.

      Letzte Woche bei Landshut Poliezeiknontolle ,die stellten fest das der Begrenzer nicht bei 90 Kmh abregelt.

      X( X( X(Wahrscheinlich Busgeld und 3 Punkte für Fahrer und Halter.

      Meiner meinung hätten aber alle drei die Werkstatt,derTüv und der Tachoprüfer den Mangel bemerken müssen.
      Ich kann nicht alle Verordnunlgen und Stichtage kennen ,und habe meiner Meinung nach meine Sorgpfaltspflicht erfüllt indem ich das Fahrzeug durch Fachkundiges Personal überprüfen lies.

      Wer hat Erfahrung mit der Sachlage und kann mir Tipps geben .


      MFG
      Charlie
    • Bei der Tachoprüfung (§57b) wird kein Begrenzer geprüft.

      Begrenzer ist § 57 c

      §57b Prüfung der Fahrtschreiber und Kontrollgeräte


      (1) Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einem Fahrtschreiber nach § 57a Abs. 1 oder mit einem Kontrollgerät nach der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 ausgerüstet sein müssen, haben auf ihre Kosten die Fahrtschreiber oder die Kontrollgeräte nach Maßgabe des Absatzes 2 und der Anlagen XVIII und XVIIIa darauf prüfen zu lassen, dass Einbau, Zustand, Messgenauigkeit und Arbeitsweise vorschriftsmäßig sind. Bestehen keine Bedenken gegen die Vorschriftsmäßigkeit, so hat der Hersteller oder die Werkstatt auf oder neben dem Fahrtschreiber oder dem Kontrollgerät gut sichtbar und dauerhaft ein Einbauschild anzubringen. Das Einbauschild muss plombiert sein, es sei denn, dass es sich nicht ohne Vernichtung der Angaben entfernen lässt. Der Halter hat dafür zu sorgen, dass das Einbauschild die vorgeschriebenen Angaben enthält, plombiert sowie vorschriftsmäßig angebracht und weder verdeckt noch verschmutzt ist.

      (2) Die Prüfungen sind mindestens einmal innerhalb von zwei Jahren seit der letzten Prüfung durchzuführen. Außerdem müssen die Prüfungen nach jedem Einbau, jeder Reparatur der Fahrtschreiber- oder Kontrollgeräteanlage, jeder Änderung der Wegdrehzahl oder Wegimpulszahl und nach jeder Änderung des wirksamen Reifenumfanges des Kraftfahrzeuges sowie bei Kontrollgeräten nach Anhang I B der Verordnung (EWG) Nr. 3821/85 auch dann, wenn die UTC-Zeit von der korrekten Zeit um mehr als 20 Minuten abweicht oder wenn sich das amtliche Kennzeichen des Kraftfahrzeuges geändert hat, durchgeführt werden.

      (3) Die Prüfungen dürfen nur durch einen nach Maßgabe der Anlage XVIIIc hierfür amtlich anerkannten Fahrtschreiber- oder Kontrollgerätehersteller oder durch von diesen beauftragte Kraftfahrzeugwerkstätten und durch nach Maßgabe der Anlage XVIIId anerkannte Kraftfahrzeugwerkstätten durchgeführt werden. Die Prüfungen dürfen nur an Prüfstellen vorgenommen werden, die den in Anlage XVIIIb festgelegten Anforderungen entsprechen.

      (4) Wird der Fahrtschreiber oder das Kontrollgerät vom Fahrzeughersteller eingebaut, so hat dieser, sofern er hierfür nach Anlage XVIIIc amtlich anerkannt ist, die Einbauprüfung nach Maßgabe der Anlage XVIIIa durchzuführen und das Gerät zu kalibrieren. Die Einbauprüfung und Kalibrierung kann abweichend von Satz 1 auch durch einen hierfür anerkannten Fahrzeugimporteur durchgeführt werden. Die Einbauprüfung darf nur an einer Prüfstelle durchgeführt werden, die den in Anlage XVIIIb festgelegten Anforderungen entspricht

      (2) Halter, deren Kraftfahrzeuge mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer nach § 57 c Abs. 2 ausgerüstet sind, haben auf ihre Kosten die Geschwindigkeitsbegrenzer nach jedem Einbau, jeder Reparatur, jeder Änderung der Wegdrehzahl oder des wirksamen Reifenumfanges des Kraftfahrzeugs oder der Kraftstoff-Zuführungseinrichtung durch einen Berechtigten nach Absatz 1 prüfen und bescheinigen zu lassen, daß Einbau, Zustand und Arbeitsweise vorschriftsmäßig sind. Die Bescheinigung über die Prüfung muß mindestens folgende Angaben enthalten:



      Hat das Fahrzeug die Erstzulassung in Deutschland genossen????

      Es kann von der EU Richtlinie abgewichen werden, da es noch Staaten gibt mit 100 Km/h Solo auf der Autobahn. In Italien schalten die bis 12 to alle noch bei 110 km/h
      ab.

      Normal kann man nach verfolgen wer als letzter an dem Begrenzer gestellt hat.

      Bei einem Digi wäre das nicht passiert, da können sie nichts mehr sehen.

      Ich weiss jetzt nicht wie man sich mit der Werkstatt steht. Es gibt eine Möglichkeit das man den Begrenzer bis zu 4 Wochen raus machen kann, wenn das fahrzeug auf einen Leistungsprüfstand muss.
      Nicht jeder Leistungsprüfstandbesitzer kann nach § 57 b + c prüfen.

      Man muß dies Leute belügen das die Schwarte kracht, sagt man die Wahrheitglauben die einem nicht.

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    • RE: Tachoprüfung Begrenzer

      Seit wann müssen denn 7,5 to abregeln ? ,muss jetzt mal dumm nachfragen da ich meinen letzten 1994 gefahren habe, war ein 814 von DB, und der war noch soweit ich das weiß offen,bin trotzdem immer nur max.90 km / h gefahren ,war schon damals auch die schlauere Nummer...
    • §57c Ausrüstung von Kraftfahrzeugen mit Geschwindigkeitsbegrenzern und ihre Benutzung

      (1) Geschwindigkeitsbegrenzer sind Einrichtungen, die im Kraftfahrzeug in erster Linie durch die Steuerung der Kraftstoffzufuhr zum Motor die Fahrzeughöchstgeschwindigkeit auf den eingestellten Wert beschränken.

      (2) Alle Kraftomnibusse sowie Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen mit einer zulässigen Gesamtmasse von jeweils mehr als 3,5 t müssen mit einem Geschwindigkeitsbegrenzer ausgerüstet sein. Der Geschwindigkeitsbegrenzer ist bei

      Kraftomnibussen auf eine Höchstgeschwindigkeit von 100 km/h (Vset),

      Lastkraftwagen, Zugmaschinen und Sattelzugmaschinen auf eine Höchstgeschwindigkeit - einschließlich aller Toleranzen - von 90 km/h (Vset + Toleranzen <= 90 km/h)

      einzustellen.

      Man beachte gewerblich!!!!!!!!!
    • Tachoprüfung

      Aha dachte ich mir doch,das dass nach meiner KL.3 Phase kam... Ich fahre seit 1995 auf KL.CE und da wurde das schon eingebaut,soweit ich das noch weiss, kam das bei den grossen Fahrzeugen ab 1992 ? oder 1994.Ist ja auch schon wieder lange her...
      @ Granitteufel : Das ist in meinen Augen auch mehr als frech,entweder alle oder gar keiner... Oder wie siehst du das ?

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