Habe die Suche angeschmissen bin jedoch leider nicht fündig geworden. Meine Frage an euch:
Gibt es eine gesetzliche Grundlage HGB/BGB o.ä. die genau regelt wie lange Speditionen Abliefernachweise aufheben müssen.
Wir haben den aktuellen Fall, dass wir bei unserem Spediteur (nicht Fuhrunternehmer oder Sub) einen Abliefernachweis aus dem Jahr 2010 für eine innerdeutsche Lieferung angefordert haben. Der Spediteur redet sich heraus indem er auf ein Schreiben vom DSLV aus 01/2013 verweist in dem steht dass empfohlen wird entsprechende Belege mindestens ein Jahr auszuheben.
Dies ist mir aber zu schwammig.
Hat mir jemand einen Tipp/Link?
Danke
Gibt es eine gesetzliche Grundlage HGB/BGB o.ä. die genau regelt wie lange Speditionen Abliefernachweise aufheben müssen.
Wir haben den aktuellen Fall, dass wir bei unserem Spediteur (nicht Fuhrunternehmer oder Sub) einen Abliefernachweis aus dem Jahr 2010 für eine innerdeutsche Lieferung angefordert haben. Der Spediteur redet sich heraus indem er auf ein Schreiben vom DSLV aus 01/2013 verweist in dem steht dass empfohlen wird entsprechende Belege mindestens ein Jahr auszuheben.
Dies ist mir aber zu schwammig.
Hat mir jemand einen Tipp/Link?
Danke