Subunternehmer 12 t. über einen Kleintransporte Unternehmer

    • Subunternehmer 12 t. über einen Kleintransporte Unternehmer

      Hallo Leute,

      habe eine kurze Frage:

      Wenn ein Kleintransportunternehmer bis 3,5 Tonnen einen Auftrag ab 3,5 t. bekommt (für 12 t. zGG) , darf er mich (mit meiner Erlaubnis, selbst hat er keine da Kleintransporte) als Subunternehmer beschäftigen oder gibt es für ihn da was zu beachten?

      MFG: SPRUT
    • Ist mir schon klar, aber wie gesagt hat der Auftraggeber auch ein Wort mitzureden und kann die Weitergabe untersagen, hätte ja im vorliegenden Fall auch sein können. Die Lizenz braucht natürlich letztendlich nur der der dann wirklich transportiert.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Vielen Dank für die Antworten, die hben mir sehr weitergeholfen.
      Da das egstartete Thema das Thema Auftragsweitergabe anspricht, habe ich dazu noch mehr fragen.


      Werde jetzt für verschiedene Auftraggeber Sonderfahrten übernehmen. Sollte ich z.B.: nicht die ganzen Angebotenen Aufträgen selbst schaffen können, was muss ich beachten wenn ich den Auftrag an einen anderen Frachtführer oder Speditio weitergeben wll?
      Klar, das der Auftraggeber damit ausdrücklich einverstanden sein soll ist logisch, aber ansonnsten? Ich meine im Gewerbe steht bei mir "erlaubnispflichtige Transporte" aber nichts von Spedition, Vermittlung u.s.w.

      Was brauche ich da in so einem Fall zusätzlich an Versicherungenund Papierkramm?

      MFG: SPRUT - der mit Fragen durchlöchert :)
    • Du brauchst keine zusätzlichen Versicherungen oder ähnliches.
      Deine Gewerbeanmeldung muß ebenfalls nicht umgeschrieben werden.

      Du mußt jedoch folgendes beachten:

      Der eingesetzte TU muß die erforderlichen Genehmigungen und Versicherungen haben.
      Laß dir die EU-Lizenz oder Erlaubnis vorlegen und kopier sie für deine Unterlagen.
      Selbiges gilt für die Transportversicherung.

      Desweiteren benötigst du eine Bestätigung von diesem TU, daß er selbständig ist , vorsteuerabzugsberechtigt ist und auf eigene Rechnung arbeitet (Schutz vor Scheinselbständigkeit).
      Stellt alles das zuständige FA aus.

      Laß dir die Unterlagen in regelmäßigen Abständen neu vorlegen.

      Du mußt beachten, daß DU im Falle von Versäumnissen, bzw. Fehler des eingesetzten TU voll regreßpflichtig gegenüber deinem AG bist.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von T.T.P. ()