Storno und Sonderfahrt

    • Storno und Sonderfahrt

      Hallo Kollegen,

      bin leider etwas überfordert, was folgenden Fall betrifft:

      Haben Auftrag für eine KOMPLETTLADUNG erhalten einen Transport nach Spanien zu tätigen.

      Wir haben auch entsprechenden den UN eingekauft für Übernahme am 17.07.2013 und Zustellung

      am 19.07.2013 in Zaragoza. Zu absolvierende Kilometer: 1.450 KM!

      UN hat am vereinbarten Tag nicht übernommen, sondern er hat uns mitgeteilt, dass er am 18.07.2013 morgens

      den LKW gestellt und zugesichert, dass die Zustellung am 19.07.2013 bis 12.00 Uhr garantiert ist.

      KUNDE storniert den Auftrag, organisiert ein LKW mit 2-Mann-Besatzung und belastet uns die

      kompletten Kosten incl. die Leerkilometer aus Spanien zurück.

      Ist dies rechtlich überhaupt zulässig oder können wir die Kosten ablehen?

      Wäre super, wenn ich hier ein Feedback erhalte.

      Vielen Dank vorab.

      Fernando :)
    • moin
      da hast du leider pech.
      mir ist das auch mal passiert.da ich beim entladen fast 9 stunden hab warten müssen, aber schon die anschlußtour angenommen hatte,konnte ich die nicht mehr termingerecht übernehmen.
      auftraggeber hat sich ersatz gesucht und mir samt leerfahrt alles besrechnet. da hast du keine chance sobald du den auftrag bestätigt hast.
      vllt kannst du ja nochmals wegen der höhe was machen?
      viel glück
    • Was gibt es da zu diskutieren?

      Kaufe mir Sofa und Lappi und suche TU!

      Vom CMR, der im obigen Fall an zu wenden ist. braucht man ja nicht zu kennen!

      Haftung für Lieferfristüberschreitung[Bearbeiten]
      Die Haftung bei Lieferfristüberschreitung wird in der CMR auf die einfache Höhe der gezahlten Fracht begrenzt. (Artikel 23 Abs. 5 CMR)[6]
      Eine Haftungserweiterung ist ausnahmsweise möglich, wenn eine Wertdeklaration, d.h. die Angabe des Wertes des Gutes und des Betrages des besonderen Interesses an der Lieferung, in den Frachtbrief eingetragen wurde. (Artikel 24, 26 CMR) Durch Eintragung der Deklaration wird im Regelfall auch das Frachtentgelt der Fracht erhöht.

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    • ob es in diesem Fall so einfach ist Hermann :?: :?: :?:

      Lieferfristüberschreitung bezieht sich auf den Liefertermin und nicht auf den Ladetermin. Wenn der TU den Termin immer noch geschafft hätte (vll. auch mit 2-Mann-Besetzung) ist fraglich, ob der Absender mal eben stornieren kann und egal zu welchen Kosten Ersatz beschaffen kann.

      Gibt ja auch eine Schadensminderungspflicht. CMR bin ich jetzt nicht unbedingt der Profi. Wenn ich bei innerdeutschen Transporten nachweisen kann, das ich den vorgegebenen Termin einhalten hätte können, würde ich max. Kosten für zusätzlichen Aufwand an der Beladestelle anerkennen. Diesen Fall hatte ich auch schon (ohne das ich dafür konnte). Wurde auch nicht entladen und habe die Folgetour dann la-lie am nächsten Tag gefahren, wozu das Beladepersonal 2 Stunden eher auf Arbeit kommen mußte. Die dabei entstandenen Mehrkosten mußte meine Versicherung tragen. Stand aber in keinem Verhältnis zu einem "Ersatz-Lkw" incl. Leerfahrt.

      Im vorliegenden Fall wird doch "Fernando" oder "Martina" wohl eine Versicherung haben. Im Zweifelsfalle ruft man da einfach mal an und schildert den Fall. Da die Sachbearbeiter meist gut im Stoff stehen, bekommt man da auch eine verlässliche Auskunft. Sollte der fredstarter keine CMR-Versicherung haben, empfehle ich für die Zukunft lieber den Verkauf von Pommes rot/weis oder hotdogs aus dem Bauchladen. In diesem Fall hätte Hermann schon Recht : Telefon und Lappi reichen nicht immer für schnellen Reichtum, ein bißchen Ahnung gehört auch dazu :D

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Also so einfach ist das mit der Belastung nicht. Da ihr den Zustelltermin zusichern konntet und nachweislich (2 Fahrer) dies auch umsetzbar war, kann der Kunde euch zwar den Auftrag stornieren aber euch nicht mit Mehrkosten belasten. Ich würde ihm Ausfallfracht in Rechnung stellen denn das Storno kam ja vom Kunden und er ist in der Beweispflicht Mehrkosten darzustellen, wenn die Ware einen Tag später abgeholt wird, was in der Regel gar nicht geht. Nur weil einem der Kunde nicht glaubt das man den Termin halten kann, ist er nicht dazu ermächtigt einen Zukunftsschaden abzurechnen der eventuell gar nicht eintritt. So sehe ich die Sache.
    • Schmitti schrieb:

      , ist er nicht dazu ermächtigt einen Zukunftsschaden abzurechnen der eventuell gar nicht eintritt. So sehe ich die Sache.


      Siehst Du wahrscheinlich gar nicht so verkehrt bzw. ich ähnlich. Ist nur die Frage, ob alles nachvollziehbar dokumentiert wurde. ?(

      mfg thommy
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!
    • Schmitti schrieb:

      Ich würde ihm Ausfallfracht in Rechnung stellen denn das Storno kam ja vom Kunden und er ist in der Beweispflicht Mehrkosten darzustellen, wenn die Ware einen Tag später abgeholt wird, was in der Regel gar nicht geht.
      Da wirst du keine Chance haben. Du hast deinen Vertragsteil nicht eingehalten also wieso sollte der Kunde eine Ausfallfracht akzeptieren?

      Beispiel: Ich gab dir ne Tour Mittwoch laden in Berlin nach Bremen (Donnerstag 7 Uhr Termin). Du rufst mich morgen Mittag an und sagst du kannst nicht laden, weil du nicht leer wirst und bietest an Donnerstag LA-LI an. Ich sage nö: ist zu spät. Ich suche mir nen anderen TU.
      Da würde kein Disponent sich wagen, eine Ausfallfracht zu verlangen. Ich würde eher dazu drängen, dir die Mehrkosten in Rechnung zu stellen. Maximal die dreifache Fracht (eben das was nachweisbar ist. z.B. die Differenz der Frachtbeträge). Und vorher würde ich dir natürlich noch Chance geben, selber einen Ersatz TU zu suchen.
    • Das ist jetzt aber nicht wirklich mit dem Fall vom Ersteller zu vergleichen...
      Das Du es kaum schaffen wirst in Berlin so früh zu laden das Du es schaffen kannst bis 7 Uhr am gleichen Tag in Bremen anzuliefern ist recht klar... -
      aber in dem Fall steht ja zur Debatte das es offensichtlich möglich war trotz Ladens einen Tag nach dem ursprünglichen Ladetermin die Ware noch rechtzeitig / termingerecht zuzustellen...
      Schweigen bedeutet nicht immer Zustimmung.
      Manchmal hat man nur keine Lust mit Idioten zu diskutieren.
    • :) Servus,


      vom Grundsatz her sehe ich das genau wie Thommy.


      Weiterhin stellt sich mir die Frage, warum der scheinbare Sofaspediteur (der mit dem Lappi :D ) Namens "Martina" oder "Fernando" oder was auch immer, bei bekannt werden der Ladeterminverzögerung nicht das gleiche tut wie sein UN (ähmmm TU), nämlich garantieren das er den Liefertermin trotz den Umständen noch hält.

      Erst wenn das "schief" geht, entsteht eine Lieferfristüberschreitung und somit ein Schadensfall.
      .




      Der Geruchskoeffizient gewisser finanzieller Mittel ist permanent gleich null!

      Alle meine Beiträge geben meine persönliche Meinung und Erfahrung wieder. Annahme von Ratschlägen oder Nachahmungen auf eigenes Risiko.