Standgeldberechnung

    • kann leider nichts mit anfagen.

      Ein wenig ausführlicher:

      Unser Fahrer sollte von Österreich nach Gernsbach laden, in Gernsbach gg 17.00 angekommen wurde die Annahme verweigert. Unsere Anschlußladung haben wir verloren, da Auftraggeber nicht wusste wohin mit der Ware, am nächsten ´Tag um 10.00 sollte wir nach Wörth dort angekommen, das gleiche wieder wurde die Annahme der Ware verweigert. Für den Tag haben wir Frachtausfall gehabt u. wurden dann anschließend wieder zu Ladestelle nach Österreich geschickt. Als der Fahrer dort angekommen ist, wurde er nicht mehr abgeladen, so dass erst am nächsten Tag die Ware um 10.00 h los wurden.

      So und jetzt meine Frage: Dafür das der Fahrer zwei nächte die Ware im LKW hatte kann man das irgendwie berechnen oder fällt komplett weg.



      lizet

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    • lkwrecht.de/Transport/Standgeld


      Ansonsten hilft nur einlesen, und kompetent sind wir hier schon manchmal, aber der Ton macht die Musik [Blockierte Grafik: http://up.picr.de/2842069.gif]
      Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein


      Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!


      Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Jupiter ()

    • Ist natürlich auch eine Frage was für ein Kunde (Stamm- oder Einmal-) und wie willig der das mitmacht. Ich war z. B. nicht bereit bei einer Fleischfabrik im Frankfurter Osten die wie ein Bundesland heißt jedesmal stundenlang mit laufendem Motor für lau rumzustehen, jetzt macht's halt ein anderer.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Hallo Freunde.

      Ich hab was gegen.

      Liszet...

      Du hast das Recht Standgeld zu Verlangen.
      Aber beim Beladen und nicht beim Entladen.
      Beim Entladen hast du Anspruch auf Ersatz der Kosten bei den ich nicht erkennen Kann welcher Grund der Annahmeverweigerung ist.

      Machte das werk Feierabend? Dan Hast du keinen Anspruch auf Entschaedigung.
      Das Werk oder der Empfaenger kann nichts dafuer das dein Timming nicht Organisierbar ist.
      In dem Fall hast du Keine Annahmeverweigerung sondern ein Lieferhinterniss was du mit dem Absender Klaeren must was Weiter geschieht.

      Wenn der Empfaenger die Ware nicht Haben wiil ich meine Gar nicht Haben will dan hast du eine Anahmeverweigerung bei der du Weisungen vom Absender Holen must.

      Das zum Thema kompetenz.
      Und dazu stimme ich den Jupiter zu
      Gruss Kosta.


      Konstadinos Milonas
      Freight Forwarding & Logistic Solutions

      Menandrou street 25
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    • bin ebenfalls dafür, habe unzählige Urteile diesbezüglich gelesen, was die Angemessenheit der Berechnung betrifft.
      Aber darum geht es mir nicht, denn ab welchen Zeitpunkt Standgeld berechnet wird ist mir bewusst.
      Fakt ist, dass unser Auftraggeber uns á Std. 48,- Euro berechnet, dass habe ich ebenfalls gemacht reine Standgeld Zeit.
      Mir geht es jetzt aber darum, dass mein LKW zwei komplette Nächte mit deren Ware blokiert war, was passiert mit dieser Zeit...? Nur das ist mir wichtig! Daher auch meine vorherige Frage mit der Ruhezeit des Fahrers.