Speditionsaufträge weitervermitteln

    • Speditionsaufträge weitervermitteln

      Mein Name ist Kalle, und ich bin seit vielen Jahren im Handelssektor tätig. Während meiner beruflichen Laufbahn habe ich die Gelegenheit wahrgenommen, Speditionsaufträge für Bekannte und andere Händler weiterzuvermitteln, und zwar ohne in Form von Provisionen vergütet zu werden. In diesem Zusammenhang stellt sich mir die Frage, ob es rechtlich möglich ist, als Vermittler tätig zu sein und welche Aspekte dabei zu berücksichtigen sind.
      Konkret läuft diese Art der Vermittlung folgendermaßen ab: Wenn eine Person, beispielsweise Person A, einen Transportauftrag benötigt, trete ich als Vermittler auf den Plan. Ich kontaktiere daraufhin meine zuverlässige Speditionspartner und leite das Angebot mit einem angemessenen Aufschlag an Person A weiter. In dieser Funktion agiere ich ausschließlich als Vermittler und bringe Angebot und Nachfrage zusammen.
      Nun stellt sich die Frage, welche rechtlichen Rahmenbedingungen und Regularien in solchen Fällen zu beachten sind. Selbstverständlich bin ich mir bewusst, dass für derartige unternehmerische Aktivitäten ein Gewerbe angemeldet werden muss. Jedoch geht es hier um mehr als nur bürokratische Formalitäten. Welche spezifischen rechtlichen Aspekte sind zu berücksichtigen, wenn man als Vermittler im Logistikbereich agieren möchte?
      Vielleicht verfügen einige von Ihnen über eigene Erfahrungen in diesem Bereich oder haben bereits ähnliche Überlegungen angestellt. Vielleicht gibt es auch Experten unter Ihnen, die wertvolle Einblicke in diese Thematik teilen können. Ich bin gespannt auf Ihre Ansichten und Einschätzungen zu dieser Frage.
    • Verstehe ich das richtig was du hier schreibst:“Konkret läuft diese Art der Vermittlung folgendermaßen ab: Wenn eine Person, beispielsweise Person A, einen Transportauftrag benötigt, trete ich als Vermittler auf den Plan“.

      Sagen wir mal ich bin besagte Person A, komme ich zu dir wenn ich a) was zu fahren habe oder wenn ich b) was zu fahren suche? Oder bedienst du beide Schienen?

      zu a) von wem bekomme ich die Rechnung?
      zu b) an wen schreibe ich die Rechnung?
    • Ich selbst organisiere nicht den Fahrer oder Ähnliches.

      Ich spiele lediglich den Vermittler zwischen meinem Spediteur und den Kunden. Ich würde nur eine Vermittlungs Gebühr berechnen.

      Der Spediteure schreibt mir eine Rechnung.

      Ich schreibe dem Kunden dann eine Rechnung inkl. Meiner Vermittlungsgebühr.

      Meine Frage lautet, welche Regularien, Versicherungen oder Ähnliches muss ich beachten.
    • Khodr schrieb:

      Der Spediteure schreibt mir eine Rechnung.

      Ich schreibe dem Kunden dann eine Rechnung inkl. Meiner Vermittlungsgebühr.
      Von der Qualifikation her bist du zwar eine recht sonderbare Form von Frachtenvermittler, rechtlich aber Spediteur.
      Du schliesst einen Speditionsvertrag mit deinen Kunden ab und "besorgst" als Sped. die Beförderung "im eigenen Namen auf fremde Rechnung".
      Rechtlich gelten damit zunächst HGB §453 - 466.
      Handelsbrauch ist es zudem, die ADSp zu vereinbaren. Ist nicht zwingend, Verzicht ist für dich als Sped. aber rechtlich nachteilig.
      Hindert dich aber niemand dran, wann du zu den 0,5% (?) Spediteuren gehören willst, die auf ADSp (alternativ DTLB) verzichten.
      Da du als Sped. gegenüber deinen Kunden haftest, ist eine (Speditions-) Verkehrshaftungsversicherung notwendig / ratsam.
      Jedoch nicht zwingend vorgeschrieben, sofern man nicht als Transportunternehmer mit eigenen Fahrzeugen tätig ist.
      Aber wenn deine Kunden risikofreudig oder ahnungslos sind und jemanden ohne Haftungsversicherung beauftragen und du im Schadenfall ohne dastehen willst: so what , wird niemand dran gehindert, sich die Finger zu verbrennen...
      Eine Speditionshaftungsversicherung ohne ADSp-Vereinbarung zu bekommen, wird schwierig bis unmöglich sein.

      Im Vertragsverhältnis zu den vbeauftragten Sped. oder Transportunternehmen gilt dann je nachdem HGB Speditions- oder Frachtrecht, ADSp, CMR und
      andere Rechts- und Haftungsbedingungen z.B. bei See- und Lufttransport.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von Ahnungslos 3.0 ()

    • Da graust es einem schon beim Lesen. Wenn schon vermitteln, dann wie andere Vermittler mit 6% Vermittlungsgebühr an den TU abrechnen und aus allen rechtlichen Belangen raus sein.

      Problem : die haben alle nicht überlebt dank der Frachtenbörsen. Den klassischen Vermittler braucht halt niemand mehr. Seitdem timocom sich für die verlader geöffnet hat, erst recht nicht mehr.
      Toleranz ist der Verdacht, das der andere Recht hat . Kurt Tucholsky

      Ein chinesisches Sprichwort sagt: Schläfst du ein mit Hintern der juckt, wachst du auf mit Finger der stinkt!