Speditionen heute

  • Speditionen heute

    Das Speditionsgewerbe hat in den letzten Jahrzehnten einen nachhaltigen Wandel durchgemacht. Die komplexen Aufgaben, die sich aus der gestiegenen Produktvielfalt, ihrer ständigen Verfügbarkeit innerhalb eines Wirtschaftsgebietes und den veränderten Bedingungen der modernen industriellen Produktion an verschiedenen Standorten für den Transportbereich ergeben, haben aus dem Speditionsgewerbe die Logistikbranche gemacht. Die Globalisierung der Wirtschaft und der EU-Binnenhandel haben diesen Prozess extrem beschleunigt.

    Zwar gilt die traditionelle Auffassung „Eine Spedition international übernimmt alle Aufgaben, die mit dem Transport von Gütern verbunden sind“ immer noch. Aber das, was „mit dem Transport von Gütern verbunden“ ist, hat die reine Transportleistung längst überholt. Speditionen sichern heute nicht mehr nur die Güterbeförderung zu Lande, zu Wasser und in der Luft, sondern auch Umschlagleistungen, Stückgut-, Paket- und Expressdienste, Sammelladungen und Verteilerdienste, Lagerhaltung und Distributionslogistik, Warenbehandlung, Bestandsmanagement, Kommissionierung, Konfektionierung, Montage, Mengen- und Qualitätskontrolle, Bestellabwicklungen, Retourenmanagement und E-Fullfillment sowie die Besorgung aller Dokumente, Genehmigungen und Versicherungen für die Transporte und deren Dokumentation.

    Transportunternehmen bieten nur die Fahrleistung selbst, eine Spedition dagegen managt heute eine Vielzahl von Prozessen in der Wertschöpfungskette ihrer Kunden. Dazu vergibt sie selbst auch Aufträge an andere. Letztendlich muss sie nicht einmal über eigene Fahrzeuge verfügen, um die Speditionsleistungen zu erbringen.

    Rechtsgrundlagen

    Speditionsleistungen sind Dienstleistungen, die mit einem entsprechenden Vertrag im Sinne eines Handelsgeschäftes geregelt werden. Der Speditionsvertrag kann als Werkvertrag angesehen werden, der eine Geschäftsbesorgung zum Inhalt hat.

    Die Grundlagen dafür sind im Vierten Buch des Handelsgesetzbuches der Bundesrepublik Deutschland in den Paragraphen 453 ff. festgeschrieben, also Aufgaben, Haftungsbereiche, Fälligkeiten und Vergütungsanspruch. Das Gesetz ist auf Logistikdienstleistungen ausgelegt. Es bezeichnet ausdrücklich Firmen als Spedition, die Frachtaufträge annehmen und weiter vergeben. Als Gegenstand der Leistung wird die Organisation der Versendung von Frachtgut für einen Versender definiert.

    Der Paragraph 454 HGB legt die Pflichten des Spediteurs fest. Diese bestehen in der Bestimmung der Beförderungsmittel und des Beförderungsweges, der konkreten Auswahl des oder der durchführenden Unternehmen und dem Abschluss entsprechender Verträge sowie in der Sicherung eventueller Schadensansprüche des Versenders.

    In zweiten Abschnitt des Paragraphen 454 HGB werden weitere Pflichten der Spedition genannt. Dazu gehören der Abschluss einer Versicherung, die Verpackung des Transportgutes und seine Kennzeichnung sowie die Zollbehandlung. Es ist den vertragschließenden Parteien darüber hinaus freigestellt, weitere Leistungen zu vereinbaren. Das können Lager- und Distributionsaufgaben sein, Beschaffungen, Kundenbetreuung, Rechnungslegung oder Mahnwesen im Auftrag des Versenders.

    Das Recht auf Selbsteintritt ist Inhalt des Paragraphen 458 HGB. Es stellt sicher, dass die Spedition die Fracht auch selbst befördern kann, und andere Unternehmen nicht berücksichtigen muss. Dann nimmt die Spedition auch die Frachtführerschaft des konkreten Transports auf sich, kann dafür aber auch weitere Vergütungsansprüche stellen. Die Vergütung wird im Paragraph 456 HGB geregelt. Wichtig dabei ist, dass diese bei Übergabe der Frachtgüter an die Spedition zu zahlen ist. Nach Paragraph 464 HGB steht der Spedition ein Pfandrecht an den Beförderungsgütern zu, wenn es zum Ausfall dieser Forderungen kommt.

    Verletzt ein Spediteur seine Pflichten, tritt die Haftung nach Paragraph 461 HGB in Kraft. Sie betrifft nicht nur konkrete Beschädigungen oder Verluste, sondern auch die grundsätzliche Pflichten einer Spedition nach Paragraph 454. Die Haftung kann nur durch ein Mitverschulden des Versenders gemindert werden. Dieses ist insbesondere dann gegeben, wenn die Auskünfte und Mitteilungen des Kunden bezüglich der Fracht oder der Abwicklung des Auftrages unzureichend waren (Paragraph 455). Werden die Pflichtverletzungen durch Mitarbeiter der Spedition verursacht, muss diese auch die Haftung übernehmen.

    Die Haftung erfolgt nach dem Obhutsgrundsatz für jede Speditionsart (Fixkosten, Sammelladung, Selbsteintritt) von der Übernahme des Beförderungsgutes bis zu seiner Auslieferung. Bei Güterschäden ist der Wert des Gutes zu ersetzen bis maximal 8,33 SZR pro kg. Lieferfristüberschreitungen können bis zum Dreifachen des Frachtwerts ausmachen. Vermögensschäden sind bei Verschuldenshaftung unbegrenzt.

    Allgemeine Geschäftsbedingungen

    Um die vielseitigen und sich ständig entwickelnden Bedingungen exakt zu definieren, haben der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK), der Bundesverband der Deutschen Industrie (BDI), der Bundesverband des Deutschen Groß- und Außenhandels (BGA), der Hauptverband des Deutschen Einzelhandels (HDE) und der Deutsche Speditions- und Logistikverband (DSLV) die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) entwickelt, die in der Branche allgemein anerkannt sind und angewendet werden.

    Speditionsbereiche

    Das klassische Feld der Branche ist die Kraftwagenspedition, auf dem die meisten Angebote realisiert werden. Hierzu gehört der Hauptteil der Möbelspedition und des Lkw-Güterfernverkehrs, sowie Befrachtungen, Auslieferungen, Paket- und Expressdienste, Spezialtransporte oder Sammelverkehr. Einige Beispiele dafür finden Sie z.B. im Speditionsverzeichnis auf LKW-Fahrer-gesucht.com.

    Die Bahnspedition ist ebenfalls ein klassischer Bereich, der sich zunehmend als wichtiges Teilkonzept für Logistiklösungen entwickelt hat. Zu 50 % sind Bahn- und Kraftwagenspedition miteinander kombiniert bzw. ihrerseits Bestandteile internationale übergreifender Logistikkonzepte. Diese wiederum können auch mit der Seehafenspedition oder der Binnenschifffahrtsspedition verbunden sein. Luftfrachtspeditionen dagegen sind meist Einzelaufträge. Das Hauptvolumen der Speditionsaufträge bezieht sich auf den internationalen Verkehr.

    Bei Transporten bedienen sich die Auftraggeber gern der Lagerkapazitäten von Speditionen, insbesondere, wenn es um Sammelladungen, das Verteilergeschäft oder um eine Fixkostenspedition geht. Durch die Spezialisierung auf bestimmte Gütergruppen (Kühltransporte, Gefahrengut) sind die Speditionen in der Lage, die Lagerhaltung exakt nach den dafür geltenden Vorschriften und logistischen Erfordernissen vorzunehmen.