Hallo zusammen, ich bin ganz neu hier und hoffe, dass jemand einen Tipp für mich hat.
Ich arbeite bei einem Hersteller für Rohre. Wir verschicken 3m langes Material auf Europaletten an Baustellen. Von uns verpackt wird das Material auf Europaletten gebändert und steht natürlich somit an 2 Seiten je 0,9m über. Da wir alle LKW von der Seite beladen, ist der Vorgang in dem Moment für uns natürlich ganz einfach.
Unser Spediteur schlägt die Ware aber natürlich im Stückgut an seinem Lager um und stellt am nächsten Tag zu. Da die Gabeln eines normalen Hubwagen nicht lang genug sind und er die Ware aufgrund der Länge von 3m ja nicht quer in den LKW stellen kann, packt er ab seinem Lager 3-5 Europaletten unter unsere Palette. Somit ist der Stapel dann hoch genug, als dass er mit seinem Hubwagen unterfahren und über die Hebebühne entladen kann (ich hoffe das war verständlich genug).
Bei den Anlieferungen kommt es leider oft vor, dass die Paletten auf den Baustellen nicht getauscht werden können. Nun belastet uns der Spediteur mit der einen Palette, auf der die Ware lag und aber auch mit den Paletten, die er als Hilfsmittel unten drunter gestapelt hat. Bei einer Baustelle wäre das nur halb so schlimm, aber es kommt leider regelmäßig vor, sodass sich das natürlich häuft und nun doch einige Paletten im Raum stehen, die der Spediteur von uns bezahlt/entlastet haben will und wir aber ja gar nicht nachvollziehen können, ob und wie viele er wirklich zusätzlich dort gelassen hat.
Kann mir jemand sagen, ob es eine Rechtsgrundlage in die Richtung gibt, wie mit den „Europaletten als Ladehilfsmittel“ umzugehen ist? Wer hat diese zu zahlen oder muss sich darum kümmern, dass diese wieder abgeholt werden?
Vorab vielen Dank und schönes Wochenende.
Ich arbeite bei einem Hersteller für Rohre. Wir verschicken 3m langes Material auf Europaletten an Baustellen. Von uns verpackt wird das Material auf Europaletten gebändert und steht natürlich somit an 2 Seiten je 0,9m über. Da wir alle LKW von der Seite beladen, ist der Vorgang in dem Moment für uns natürlich ganz einfach.
Unser Spediteur schlägt die Ware aber natürlich im Stückgut an seinem Lager um und stellt am nächsten Tag zu. Da die Gabeln eines normalen Hubwagen nicht lang genug sind und er die Ware aufgrund der Länge von 3m ja nicht quer in den LKW stellen kann, packt er ab seinem Lager 3-5 Europaletten unter unsere Palette. Somit ist der Stapel dann hoch genug, als dass er mit seinem Hubwagen unterfahren und über die Hebebühne entladen kann (ich hoffe das war verständlich genug).
Bei den Anlieferungen kommt es leider oft vor, dass die Paletten auf den Baustellen nicht getauscht werden können. Nun belastet uns der Spediteur mit der einen Palette, auf der die Ware lag und aber auch mit den Paletten, die er als Hilfsmittel unten drunter gestapelt hat. Bei einer Baustelle wäre das nur halb so schlimm, aber es kommt leider regelmäßig vor, sodass sich das natürlich häuft und nun doch einige Paletten im Raum stehen, die der Spediteur von uns bezahlt/entlastet haben will und wir aber ja gar nicht nachvollziehen können, ob und wie viele er wirklich zusätzlich dort gelassen hat.
Kann mir jemand sagen, ob es eine Rechtsgrundlage in die Richtung gibt, wie mit den „Europaletten als Ladehilfsmittel“ umzugehen ist? Wer hat diese zu zahlen oder muss sich darum kümmern, dass diese wieder abgeholt werden?
Vorab vielen Dank und schönes Wochenende.