Sonntagsfahrverbot ein Fluch oder ein Segen ???

    • Sonntagsfahrverbot ein Fluch oder ein Segen ???

      Hallo liebe Gemeinde

      Hier mal ein Thema was mir unter den Nägeln brennt das Sonntagsfahrverbot.

      Da es mich ja nun andauernd tifft auch heut wieder nuß ich schon 20 uhr wieder los um meine fähre zu erhaschen.
      Dürfte ich sonntags Fahren bräuchte ich erst morgen gegen 16 uhr los.
      Ich erhalte keine Sonntagsfahrgenehmigung und möchte auch nicht mein LKW in HH oder lüneburg parken um die 150 km freizone zu haben da ich fja dann wieder nen pkw zusätzlich benötige.

      Ich wäre für ein Fahrverbot in städten und gemeinden doch für eine Freigabe für industreigebiete und Autobahnen.Denke doch aber der Nachteil wäre das ´die strecken weiterhin Chronisch verstopft sind,Vorteil höhere Mauteinnahmen wenn sie dann bezahlt werden.

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.
    • Sonntagsfahrverbot ist Quatsch, typische Politikerverarsche für dumme Wählermasse. Hier im TU Forum wird die Abschaffung wohl eine Mehrheit haben, aber nicht im Volk wo 99 % Demokraten über Sachen abstimmen sollen von denen sie keine Ahnung haben.

      Was wir brauchen ist ein Führerschein der so gestaffelt ist wie diese neuen Feinstaubplaketten.

      Roter Führerschein (Rentner, Anfänger, Frauen usw.) darf man nur max 100 fahren und nur Sonntags oder Nachts wo man den Verkehr nicht behindert.

      Gelber Führerschein (Amateuerfahrer, meine Frau) darf man 130 fahren und immer und überall aber nicht länger als 3 Min auf der linken Spur der Autobahn und ein paar andere Kleinigkeiten

      Grüner Führerschein (Profis) keine Geschwindigkeitsbeschränkung, bis 1,5 Promille geht ok, Handy am Steuer ist auch ok und ein paar weitere Extras

      schwarzer Führerschein (für mich und meine Freunde) Regeln sind überfüssig wie das Sonntagsfahrverbot
    • Klare Ansage!!!!

      Für eine besondere Gruppe Fuhrunternehmer ein Fluch. :D :) :D


      Für den Rest ein Segen. :P :P :P

      Aber der Rest überwiegt mit der Mehrheit, :P und das ist gut so. Der Deutsche Verband, wenn er nichts auf die Beine stellt, aber da ist er gut in der Frage.

      Wie schreiben die Schluchtis Sofas, wir befrachten ihre Fahrzeuge über 365 Tage.

      Klar bei 320 Tage ist der TU Pleite.

      Früher stand mal irgend wo, Sonntags gehört der Papi mir, und war ein Bild mit
      Kind dabei.

      Jetzt gibt es das Sonntagsfahrverbot schon so lange in der BRD (alte Bundesrep.)

      und alle waren zu Frieden mit wenigen Ausnahmen.

      Nicht das einer auf die Idee kommt ich käme von der Kirche, nee glauben tue ich
      das 5 Kg Rindfleisch und 3 Liter Wasser eine gute Suppe gibt.

      Mal Gehirn ein schalten was dies mit sich ziehen würde, Fortfall des Sonntagsfahrverbots.

      Der Mietlkw kostet mich sprich 2400 € . Beim Einsatz von 21 Tagen oder 31 Tage,
      da kämen doch so Schlaumeier auf die Idee ich kann ja preiswerter, oder. :D :D

      Da gegen hätte ich nichts, wie in Italien. Beginn im Winter Sonntags 8 Uhr- 22 Uhr.
      von Mai bis Oktober 7 - 24 Uhr. Verkehre vom Ausland 3 Std bei der Einfahrt verlängert. Bei der Ausfahrt Endet das Fahrverbot 2 eher.

      Daffan du bekommst doch für die Fähre Ausnahmegen., hatten wir früher für den Schweineexpress über die Alpen auch.
    • RE: Sonntagsfahrverbot ein Fluch oder ein Segen ???

      Original von daffan
      Hallo liebe Gemeinde

      Hier mal ein Thema was mir unter den Nägeln brennt das Sonntagsfahrverbot.

      Da es mich ja nun andauernd tifft auch heut wieder nuß ich schon 20 uhr wieder los um meine fähre zu erhaschen.
      Dürfte ich sonntags Fahren bräuchte ich erst morgen gegen 16 uhr los.
      Ich erhalte keine Sonntagsfahrgenehmigung und möchte auch nicht mein LKW in HH oder lüneburg parken um die 150 km freizone zu haben da ich fja dann wieder nen pkw zusätzlich benötige.


      Gruß
      daffan



      Servus Olly,

      warum machst Du es Dir so umständlich?

      Als frischgebackener Vater, solltest Du mal in Erwähgung ziehen, Dir für ein paar Peanuts ein Aufliegerschloß für den Königszapfen zu kaufen und den Trailer stehen lassen. Zudem kannst Du mit vielen Pächtern von Autohöfen, etc. sprechen, dass Du den Auflieger "im Blickfeld" abstellen kannst - meist gegen einen kleinen Obulus. 8)
      Deine SZM fällt bekanntlich nicht unter das Sonn- und Feiertagsfahrverbot gem. § 30 Abs. 3 StVO und der Ferienreiseverordnung, also hälst Du im Grunde Deine vorgeschriebene Wochenendruhezeit ein und schaffst es dennoch pünktlich auf die Fähre, ohne Samstagnacht loszufahren.


      Keep on Trucking

      Gruß
      TransportLogistik
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Ist denn SZM solo out of Scope/ohne Scheibe? M. W. doch neuerdings nicht mehr?!

      Original von Granitteufel
      Früher stand mal irgend wo, Sonntags gehört der Papi mir, und war ein Bild mit
      Kind dabei.

      Großer Häuptling wird langsam alt, daß war Samstag und nicht Sonntag, war vom DGB und es ging um 5- oder 6-Tagewoche. In Zukunft wird wohl bei Arbeitsplätzen, wo es sich machen läßt, der Trend zur 4-Tage-Woche mit 10-Stunden-Arbeitstagen gehen, um unnötige geld- und zeitfressende Pendelei einzusparen. Gute Idee finde ich.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Original von Kühltaxi
      Ist denn SZM solo out of Scope/ohne Scheibe? M. W. doch neuerdings nicht mehr?!

      Original von Granitteufel
      Früher stand mal irgend wo, Sonntags gehört der Papi mir, und war ein Bild mit
      Kind dabei.

      Großer Häuptling wird langsam alt, daß war Samstag und nicht Sonntag, war vom DGB und es ging um 5- oder 6-Tagewoche. In Zukunft wird wohl bei Arbeitsplätzen, wo es sich machen läßt, der Trend zur 4-Tage-Woche mit 10-Stunden-Arbeitstagen gehen, um unnötige geld- und zeitfressende Pendelei einzusparen. Gute Idee finde ich.


      dein wissen ist richtig, aber es gibt ein wortlaut im gesetz der das aufheben könnte und
      das weiß man erst wenn mal so was verhandelt vorm gericht. ich mache es den auf jeden fall noch. es ist ja nur im gerät gespeichert.

      alter hase als gewerks. weiß ich das der spruch vom dgb ist.

      und das die lkw am platz in reihe und glied standen am wochende und heute stehen sie in der
      pampa.

      auch bei uns wird das gesetz kommen bei der anmeldung , ein parkplatz vorhanden muß sein und nicht beim trucker am acker.
    • Daffan du bekommst doch für die Fähre Ausnahmegen.,


      Nix zu machen da mit diesen genehmigungen zuviel unfriede getrieben wurde gibt es im Bördekreis und MD keine mehr für seeanschlußgüter.Aussage vom amt wo ich der dame erklärt habe das es in Meck pom welche gibt dann ziehen sie doch um.

      @TL

      Solo SZM nix Sonntagsfahrverbot ???? Ist mir aber auch neu letztens erst be Kontrolle diskussion ob Tanken und Rangieren auf eigenem Betriebshof unter Arbeitszeit und damit unterbrechung der Wochenendruhezeit fällt.Ist wohl wieder so eine grauzone mit auslegungssache.

      @ingoo

      In meinem Fall ist es meist so das ich am Freitag abend heim komme 24 std. Ruhezeit hab und dann wieder los muß und die fähre 1,30 in trave nehme obwohl die 22 uhr reichen würde so hätte ich 16 std. mehr freizeit.der ausgleich findet dann eine woche später statt langes WE Fr fürh von trave nach haus und dann FA bis montag früh

      Gruß
      daffan
      Gesegnet seien jene, die nichts zu sagen haben und den Mund halten.

    • Solo SZM nix Sonntagsfahrverbot ???? Ist mir aber auch neu letztens erst be Kontrolle diskussion ob Tanken und Rangieren auf eigenem Betriebshof unter Arbeitszeit und damit unterbrechung der Wochenendruhezeit fällt.Ist wohl wieder so eine grauzone mit auslegungssache.


      Moin Olly,

      das eine hat ja mit dem anderen nichts zu tun.

      Sinngemüß heißt es für gewerbliche und private Güterbeförderungen gilt gemäß § 30 Absatz 3 der Straßenverkehrsordnung (StVO) für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht (zGG) und Lkw mit Anhänger (ab 2,8 t zGG des Zugfahrzeugs, siehe unten) an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot von 0 Uhr bis 22 Uhr.

      Grundsätzlich ausgenommen sind:

      Allein fahrende Sattelzugmaschinen, Zugmaschinen mit Hilfsladefläche, deren Nutzlast nicht mehr als das 0,4-fache des zulässigen Gesamtgewichts beträgt, Kraftfahrzeuge, bei denen die beförderten Gegenstände zum Inventar der Fahrzeuge gehören (z.B. Ausstellungs- oder Fernsehübertragungsfahrzeuge) und selbst fahrende Arbeitsmaschinen (z.B. Bagger, Autokräne, Mähdrescher).

      Wenn Du also Deine betankung kurz vor Fahrtantritt durchführst und Du die Wochenendruhezeit eingehalten hast, kannst Du beispielsweise am Sonntag um 14.00h -ohne Auflieger- auf die Bahn...


      Gruß
      TransportLogistik
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!
    • Original von TransportLogistik
      ....und Lkw mit Anhänger (ab 2,8 t zGG des Zugfahrzeugs, siehe unten) an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot von 0 Uhr bis 22 Uhr.

      Nein, für alle Lkws mit Anhänger, tonnageunabhängig.
      Seit neusten gibt es aber eine Ausnahme für Lkws bis 3,5 t zGG mit Wohn-, Pferde- und Sportgeräteanhänger.
      Kühltaxi Kühlkurierdienst, Tel./Fax: 02484/919170
      E-Mail: [EMAIL]kuehltaxi@aol.com[/EMAIL],

      Das Bild ist nicht wegen dem Motor sondern nur wegen den Ladeluftkühlern.... 8)
    • Original von Kühltaxi
      Original von TransportLogistik
      ....und Lkw mit Anhänger (ab 2,8 t zGG des Zugfahrzeugs, siehe unten) an Sonn- und Feiertagen ein Fahrverbot von 0 Uhr bis 22 Uhr.

      Nein, für alle Lkws mit Anhänger, tonnageunabhängig.
      Seit neusten gibt es aber eine Ausnahme für Lkws bis 3,5 t zGG mit Wohn-, Pferde- und Sportgeräteanhänger.


      @ Andreas,

      die Gewichtsgrenze, ab der ein Fahrzeug im Sinne des § 30 Absatz 3 der StVO als Lkw gilt, liegt bei 2,8 to. zGG. :P

      ... aber um es ganz genau zu nehmen, unterliegen Fahrzeuge über 2,8 to. zGG, sofern sie einen Anhänger zur Güterbeförderung ziehen, dem Sonn- und Feiertagsfahrverbot. Die Eintragung im Fahrzeugschein (Tschuldigung, Andreas: Zulasungsbeschenigung Teil I) sind nicht maßgebend! 8)



      Gruß
      TransportLogistik
      "Wenn man keine Ahnung hat - einfach mal Fresse halten!"

      Ich mag es, wenn Leute hinter meinem Rücken über mich reden - Wichtig ist nur, das Sie schweigen, wenn ich mich umdrehe!

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