Selbstständig als Holzkutscher

    • Bernd 91 schrieb:




      Servus Kipper-Spedition,

      daher bekommt mein LKW Blattfedern, die sind robuster im Wald und haben keine Wagenfunktion…daher ist wenn ich nach Liste auf 40 Gesamtgewicht lade und ich zu schwer bin es kein Vorsatz und manchmal kann man sich dann sogar um eine Strafe winden.


      Mfg

      Bernd

      Mhh, aber um ne Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO zu erhalten bzw. das gleichlautende im Ausland brauchst aber dummerweise ne interne Waage, Da ich aber annehme, dass Du die Fachkunde bestanden hast, wirst Du wissen, welche ich meine


      und auch ohne Vorsatz kommt das Verfallsverfahren !
    • Bernd 91 schrieb:





      In Deutschland ist das im Ermessensraum und Auslegung der Ausstellenden Behörde


      den Traum solltest Du mittlerweile vergessen, da es genügend Unternehmer gibt, welche es übertrieben haben.


      Der Ermessensspielraum ist mittlerweile Weisungsbedingt bei "0"








      und man braucht nicht immer eine Ausnahmegenehmigung,


      die brauchst Du, sobald gesetzliche Abmessungen und Gewichte überschritten werden. Mittlerweile gibt es aber bis Jahresende eine Dauerausnahme fast in allen Bundesländern für alle Holztransportunternehmen.Die Bedingung ist aber, dass die zulässigen Einzelgewichte pro FAhrzeug, lt. FAhrzeugschein bzw. lt Ausnahmegenehmigung nach § 70 StVZO nicht überschritten werden. Passende Versicherungsbescheinigung zur Güterschadenhaftpflicht ist auch ein muss !




      das liegt dann mit daran wie die Polterlisten zum Sturmschaden erstellt sind und die Einzelauflistung.
      die Listen sind den kontrollierenden Sch...egal. Du darfst nur soviel draufladen, wie zulässig ist, also derzeit, wenn es lt der Fahrzeugscheine passt max. 44t ausser du hast ne 70er und ne 29er.






      Bei den Franzosen ist es noch mal anderes Geregelt.

      Mfg
      Bernd


      Stimmt, da sind die Bußgelder erheblich höher




      ach so, Bei der Genehmigung nach § 70 StVZO wird mittlerweile der Einbau bzw. die Nachrüstung von Achslastanzeigen bis spätestens Termin >XXXX gefordert.
      [/quote]
    • Servus Stahltrucker,

      ja meistens ist es gegen Null wo du recht hast. Jedoch wenn die Kommunen eine große Finanzielle Unterstützung, aus dem eigenem kommunalem Wald bekommen, ist es manchmal noch möglich die Genehmigung zubekommen.

      Ja die Ausnahmegenehmigung braucht man quasi schon, wenn man Langholz im Öffentlichen Straßenverkehr fährt…wobei hier kam es zu einem Missverständnis, denn es ging darum ob man die Leitung bei den gewichten braucht. Wozu ich sagen kann ja die Leistung braucht man. Denn bei Sturmschäden haben wir bei uns Teilweise große Waldgebiete in denen du dann Rumfährst das Sturmholz Sammelst und es zu einem (Lager)Nasslager fährt. Sprich das ist ein Nasslager wo das ganze Sturmholz aus dem Wald auf ein Nasslager im Wald gefahren wird, hierfür braucht man keine Ausnahmegenehmigung da man nur auf Waldwegen unterwegs ist.

      Es ist zwar sehr selten das die, die Liste als Beleg anerkennen was man geladen hat. Jedoch wenn es langes schweres Holz ist und es nach nicht viel aussieht und die Liste Rechnerich auf 40 Tonnen mit LKW kommt, hat man manchmal Glück und muss auf keine Wage.

      Ja bei den Franzosen sind die Strafen deutlich höher, aber die Kontrollen auch deutlich seltener….ich fahre schon seit Jahren zu denen und es gab noch nie eine Kontrolle bei denen.

      Mfg
      Bernd