selbständig mit 3,5 tonner

    • Also, manchmal muss ich mit dem Kopf schütteln.....

      Wenn der Herr Kollege wirklich vom Fach ist, dann war die Ausbildung wohl fehl am Platz.

      Gewerblicher Güterkraftverkehr gilt miz Fahrzeugen über einem zulässigen Gesamtgewicht von 3,5 t.

      Wenn Du also deinen Anhänger anhängen möchtest, da Du ja vom Fach bist, müsstest Du eigentlich wissen, dass der gewerbliche Güterkraftvekehr bei 5,5 t erlaubnispflichtig ist.
    • Da muss ich meinem Vorredner zustimmen ! Als Mann vom Fach solltest du das wissen. In dem Zusammenhang stelle ich mir dann nur noch die Frage was du mit ADR meinst ????

      Etwa die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter Ev. ?

      Vieleicht solltest du erst mal mit weniger gefährlichen Stoffen anfangen........

      :D