Hallo allerseits,
mal ne Frage:
Ich beschäftige gelegentlich einen selbstständigen Fahrer. Wenn er nicht für mich tätig ist, muß ich ihm dann einen Urlaubsschein ausstellen oder kann er sich den selbst schreiben ?
Gruß Ralf
mal ne Frage:
Ich beschäftige gelegentlich einen selbstständigen Fahrer. Wenn er nicht für mich tätig ist, muß ich ihm dann einen Urlaubsschein ausstellen oder kann er sich den selbst schreiben ?
Gruß Ralf
Der sicherste Weg arm zu bleiben ist ehrlich zu sein
Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.
Wer mit Erdnüssen bezahlt, darf sich nicht wundern, dass nur Affen für ihn arbeiten!
Mitleid bekommt man geschenkt, Neid muß man sich verdienen.