Seefracht - Verantwortung des unhooking beim Incoterm DAT bei einem geared vessel !!! WICHTIG

    • Seefracht - Verantwortung des unhooking beim Incoterm DAT bei einem geared vessel !!! WICHTIG

      Hallo,

      ich brauche ganz schnell Hilfe bezüglich des unhookings auf Schiffen. Und zwar geht es darum, wer für die Kosten des sogenannten unhooking aufkommt. Also wenn die Ware mit dem Krahn vom Schiff entladen wird. Wer kommt dann für die Kosten auf, wenn der Krahn wieder von der Ware abmontiert wird? Geht dabei ja nicht nur um den Incoterm DAT.

      Bitte um schnelle Antwort, da ich es für meine Ausbildung zeitig herrausfinden soll.

      Vielen Dank schon mal im Voraus.

      Mfg

      Jessika D.
    • JessiIMD schrieb:

      Wer kommt dann für die Kosten auf, wenn der Krahn wieder von der Ware abmontiert wird? Geht dabei ja nicht nur um den Incoterm DAT.

      Unter DAT liefert der Verkäufer auf seine Kosten und sein Risiko die Ware – unabhängig von der gewählten Transportart – in einen mit dem Käufer vereinbarten Terminal, der in einem Hafen oder einem sonstigen Ort angesiedelt sein kann. Er muss die Ware vom ankommenden Beförderungsmittel im benannten Terminal entladen und dem Käufer zur Übernahme zur Verfügung stellen!

      Also der Verkäufer!

      Hier gibt es eine Aufstellung!

      de.wikipedia.org/wiki/Incoterms

      Tabelle 3!

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