Bei Schüchen geht es weiter ! Es ist zutreffend, das Rechnungen / Verbindlichkeiten aus dem Zeitraum vor der Insolvenzantragstellung nicht bezahlt werden dürften. Für die ab der Anordnung des vorläufigen Insolvenzverfahrens mit Zustimmung des vorl. Verwalters begründeten Forderungen wird ein Ausgleich erfolgen. Auch wenn der Wermutstropfen bleibt: So sicher wie die Bezahlung neuer Fahrten war die Bezahlung noch nie. Nachdem mit Tollcollect, den Tankkartenunternehmen und auch TimoCom entsprechend…