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  • Wir sind sowohl Frachtführer als auch Auftraggeber. Über einen Link zu den "klaren Richtlinien" würde ich mich freuen. Wie gesagt, habe ich bislang nur Halbwahrheiten gefunden. Sogar auf der Seite des Bundesfinanzministeriums konnte ich nichts eindeutiges finden.

  • Hallo zusammen! Ich bin mir nicht sicher ob ich im richtigen Unterforum bin, aber ich versuche es mal. Seit dem 01.01.2012 gelten ja die neuen Bedingungen zum Thema "Nachweis der Steuerfreiheit bei innergemeinschaftlichen Lieferungen". Nach einer Übergangsfrist bis zum 01.04.2012 müssen dann die Nachweise mit der sogenannten "Gelangensbestätigung" abgegeben werden. Ich habe mir jetzt zig Seiten durchgelesen und mit einigen Steuerberatern usw. gesprochen . So wirklich sicher bin ich mir aber nich…