Suchergebnisse
Suchergebnisse 1-5 von insgesamt 5.
-
hallo Krischan, Definition Kraftfahrstrasse: Autobahnen (Zeichen 330) und Kraftfahrstraßen (Zeichen 331) dürfen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt; werden Anhänger mitgeführt, so gilt das gleiche auch für diese. Fahrzeug und Ladung dürfen zusammen nicht höher als 4 m und nicht breiter als 2,5 m sein. Kühlfahrzeuge dürfen nicht breiter als 2,6 m sein. D.h. Mofa´s und Traktoren und der ganze lahme quark hat hier n…