Hallo. Wenn der Opa seinen Betrieb immer noch hat, dann darf er. Aber ob die Fachkunde in der Praxis ausreicht?? Das bezweifle ich. Immerhin ist Begegnungsverkehr was ganz anderes als Kipper im Nahverkehr fahren. Da müssten die beiden sich zusammen setzen und ganz nenau nachrechnen.