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"Hallo, ..., so hat die Spedition mich gebeten, es über mein Gewerbe laufen zu lassen." Das ist heutzutage wg. "Scheinselbstständigkeit" ein heikles Thema. Mehr noch für den Auftraggeber als für den Auftragnehmer. "Angesichts des vereinbarten Stundenlohns bin ich davon ausgegangen, dass es logisch ist, damit nicht auch noch sämtliche Versicherungen abdecken zu können". Diese Logik und Dein pragmatisches Denken mögen in sich zwar stimmig sein, aber Logik und Recht sind sehr häufig inkompatibel. I…
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Nach meinen intensiven Recherchen gibt es keine Betriebshaftpflicht für selbstständige Fahrer! Darum weise ich in meinen AGB darauf hin und, dass ich nur im Rahmen seitens des Auftraggebers vorhandener Versicherungen fahre. Erst ab grober Fahrlässigkeit bzw. nach BGB bin ich u. U. haftbar. Diese AGBs dominieren eventuell anderslautende des AGs, solange nicht schriftlich Abweichendes vereinbart wurde.