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Hallo, der gesetzliche Mindesturlaub von 24 Tagen sind 24 Werktage, also auf eine 6-Tage-Woche bezogen. Bei einer 5-Tage-Woche hat man also einen gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen. Ein höherer Urlaubsanspruch kann sich aus einer entsprechenden Vereinbarung mit dem Arbeitgeber (Arbeitsvertrag) ergeben oder auch aus Tarifrecht. Ob und welcher Tarifvertrag gilt, hängt davon ab, ob ein Arbeitsvertrag auf Tarifrecht Bezug nimmt und/oder ein sog. "allgemeinverbindlicher" Tarifvertrag besteht. In…
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Hallo, häufig kann man so etwas wirklich wirksam vereinbaren. Jedoch gibt es 2 Einschränkungen: 1. Es kann ein Tarifvertrag entgegenstehen, der einen zwingenden Anspruch auf nicht rückzahlbares Weihnachtsgeld vorsieht. Nimmt Ihr Arbeitsvertrag Bezug auf Tarifrecht? In welchem Bundesland sitzt die Firma? Dies könnte evtl. zu einer gänzlichen Unwirksamkeit der Klausel führen. 2. Außerdem muss man sich im Ausscheidensfall die Umstände des Einzelfalls anschauen (Höhe des Weihnachtsgeld, Zeitpunkt de…
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Hallo, natürlich sind Sie im Recht. Hauptargument ist, dass mangels Lieferfristvereinbarung keine Lieferfristüberschreitung vorliegt. Anders wäre es allenfalls, wenn es völlig unnatürlich lange gedauert hätte. Pauschalbeträge als Schadensersatz gehen auch nicht. Außerdem müßte der Vertragspartner seinen vermeintlichen Anspruch schon gesondert geltendmachen (Frist 1 Jahr). Die Fracht einbehalten darf er nicht (Aufrechnungsverbot nach ADSp). Mit freundlichen Grüßen Dr. Matthias Knörr