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  • unsere Spedition hatte den Auftrag einen Container zu transportieren. Mit dem LkW bis zum Hafen und dann Übersee verschifft. Der Container war soweit ich weiß verblombt. Ob es sich um eine Zollblombe handelt weiss ich nicht. Die Fracht im Container ist beschädigt und der Absender will das wir haften.

  • Zitat: „Original von Ingoo Und das steht im HGB und CMR.“ weißt du zufällig den Paragrafen?

  • CMR-Recht Situation: Absender verlädt, Spediteur befördert nur den Container bis frei Empfänger. Die Fracht im innern des Containers ist beschädigt,der Fahrer konnte den Inhalt des Containers nicht einsehen da der verschlossen war. Er konnte nur die Betriebssicherheit des Containers prüfen. Ich würde gerne wissen ob der Absender oder Frachtführer für die schäden in besagter Sitution aufkommen muss und in welchen Gesetzen das steht.