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Codie - 15. August 2008, 09:56 - Ladungssicherung
Bei bwr-media.de habe ich gelesen, dass man einem Mitarbeiter eine verhaltensbedingte fristlose Kündigung aussprechen kann, wenn man ihn einer Straftat schon verdächtigt - allerdings muss man ihm vorher die Möglichkeit zu einer Anhörung geben.