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  • Hier noch einmal: Eine Weiterbildungsmaßnahme unterbricht nicht automatisch die Wochenruhezeit. Was der Fahrer in seiner Freizeit tut, bleibt ihm überlassen. Er kann ja auch einen Spanisch-Kurs an der VHS belegen, was ihm im grenzüberschreitenden Reiseverkehr hilft. Vielleicht bringt ihm diese weitere Qualifizierung sogar einmal mehr Geld ein. Habe ich aber eh schon ein Problem im Bereich der Mitarbeiterführung und muß meine Leute regelrecht anweisen die Weiterbildung zu besuchen, dann wundert e…

  • Aber gerne doch - die Berufsbezeichnung passt übrigens sehr gut!

  • Feiern kann jeder - wie siehts mit der Weiterbildung aus?

  • Richtig! Alles kein Thema - Ihr habt wohl schon angefangen?

  • Die Durchführung einer Weiterbildung kann nur an einem Sonn- oder Feiertag rechtliche Probleme verursachen. Bitte hier auch nicht vergessen, dass es sich um eine gesetzlich vorgegebene Maßnahme handelt und nicht um einen Wunsch des Arbeitgebers, dem der MA nachkommen soll....

  • Ausgangsstuation war: Mitarbeiter gibt Freizeit - Unternehmer zahlt Weiterbildung. Und was bitte muß hier angeordnet werden? Der Fahrer ohne Weiterbildung verliert künftig seine Existenzgrundlage - ein gewerbliches Ausführen seines Berufes ist ihm nicht mehr gestattet. Zuwiderhandeln wid mit Bußgeldern bis zu 5.000,-€ (für den Fahrer) geahndet. So wird er sicher gern das Angebot seines Arbeitgebers annehmen und die bezahlte Weiterbildung in seiner Frizeit wahrnehmen. Hier noch eine Information. …

  • Tja, das ist das große Problem - kaum jemand ist richtig informiert. Das gilt übrigens auch für viele Mitarbeiter der überwachenden Behörden. Aber richtig heftig wird es noch, wenn die Branche aus dem Dornröschenschlaf erwacht und merkt, dass sie viel eher mit der Weiterbildung hätte beginnen müssen. Derzeit gilt noch das Motto: `Wir haben ja noch Zeit bis "2013 (Personenbeförderung) und 2014 (Güterverkehr) - und gibt es nicht auch noch eine Übergangsfrist bis 2015/16?...´ Wobei die Spediteure n…

  • Na, dann passt ja alles - nun noch rechtzeitig vor dem Bildungsstau anfangen und die Sache ist perfekt. Weiterbildung, die in der Freizeit des Fahrpersonals durchgeführt wird, unterbricht nicht die Wochenruhezeit!

  • Servus zusammen! Wie wäre es denn mit einer gepflegten Inhouse-Schulung. Also die MA´s nicht fortschicken, sondern die Seminare im eigenen Haus durchführen lassen. Dies vielleicht auch noch nach einem vorher vom Seminarveranstalter ausgearbeiteten Konzept, bei dem gleich die Synchronisierung der Termine (Fahrerkarte, Fahrerlaubnis, Weiterbildung) berücksichtigt wurde. So wird die Terminüberwachung erleichtert, Ausfallzeiten können minimiert werden und der Unternehmer hat die Möglichkeit, den kon…