Hallo, ich hab einen Artikel gelesen, ist schon was älter, gilt das immer noch ??: Kurz Auszug: "Sind Halter oder Eigentümer des LKW beispielsweise durch Insolvenz nicht mehr greifbar, kann auch der Fahrer für die Mautschulden zur Kasse gebeten werden. „" Quelle: Artikel Maut Das wäre für Lkw Fahrer aber nicht so gut.... Gruß