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  • Zitat von thommygera: „Die Vorschriften des ADR gelten nicht für Beförderungen gefährlicher Güter, die von Privatpersonen durchgeführt werden, sofern diese Güter einzelhandelsgerecht abgepackt sind und für den persönlichen oder häuslichen Gebrauch oder für Freizeit und Sport bestimmt sind, vorausgesetzt, es werden Massnahmen getroffen, die unter normalen Beförderungsbedingungen ein Freiwerden des Inhalts verhindern. Wenn diese Güter entzündbare flüssige Stoffe sind, die in wiederbefüllbaren Behä…

  • Hallo, folgende Frage habe ich. Ich beabsichtige 950 Liter Heizöl in einem IBC mit UN Freigabe zu trasportieren. Bis jetzt habe ich herausgefunden, dass man bis 1000 Punkte die erleichterte Vorschrift nehmen kann. Also Feuerlöscher und eben geeignetes Gefäss. Die Frage ist nun, habe ich die Sachen richtig herausgefunden? Oder muss ich auf mehrere Behälter ausweichen um unter 450 Liter je Transportmittel zu bleiben? Vielen Dank