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Suchergebnisse 1-3 von insgesamt 3.

  • Zitat von Stahltrucker: „Kluger Kopf “ Will die Zusammenhänge nur verstehen. Behauptet wird immer viel.

  • Eine ältere aber interessante Diskussion. Zitat von Stahltrucker: „Das ArbZG gilt auch im Ausland. Arbeitszeiten sind aufzuzeichnen. Auch im Ausland ! “ Das ArbZG ist doch ein deutsches Gesetz. Wo steht denn, dass es auch im Ausland gilt? oder hat es damit zu tun, dass es sich hier im Beispiel (vermutlich) um eine deutsche Firma handelt? Danke

  • Ein Neuer hier

    lehmann - - Neue User stellen sich vor

    Beitrag

    Hallo in die Runde. Bin seit ein paar Jahren mit nem Sprinter auf europäischem Asphalt unterwegs. Bräuchte ein paar Infos zu rechtlichen Angelegenheiten. Deshalb habe ich mich jetzt mal kurzerhand hier angemeldet. Beste Grüße P.