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Eine ältere aber interessante Diskussion. Zitat von Stahltrucker: „Das ArbZG gilt auch im Ausland. Arbeitszeiten sind aufzuzeichnen. Auch im Ausland ! “ Das ArbZG ist doch ein deutsches Gesetz. Wo steht denn, dass es auch im Ausland gilt? oder hat es damit zu tun, dass es sich hier im Beispiel (vermutlich) um eine deutsche Firma handelt? Danke
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Ein Neuer hier
BeitragHallo in die Runde. Bin seit ein paar Jahren mit nem Sprinter auf europäischem Asphalt unterwegs. Bräuchte ein paar Infos zu rechtlichen Angelegenheiten. Deshalb habe ich mich jetzt mal kurzerhand hier angemeldet. Beste Grüße P.