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  • Der beste Ratschlag ist sicherlich: Frag einen Anwalt. Ich bin Speditionskaufmann, also kein Jurist. Das ist nicht ablehnend gemeint. Es gibt natürlich mündliche Verträge, die auch bindend (rechtskräftig) sind. Auch gibt es Kündigungsfristen für mündlich geschlossene Verträge. Aber inwiefern das in deinem Fall zutrifft, solltest du von einem Fachmann, also einen Juristen fragen. Bis 2008 war meines Wissens nach eine Rechtsberatung durch Nicht-Juristen in Deutschland sogar verboten.

  • Zitat von colonia40: „Zitat von Eilzustellung: „Wenn es um den Einsatz einer Komplettlösung von Auftragsannahme, Disposition inkl. einer Telematik bis hin zur Abrechnung, Controlling und Übergabe an die FiBu geht, dann braucht man einen Anbieter aus dem Speditionssoftwarebereich. Wir arbeiten da mit DISPONENTplus und haben als Telematiken AIS und TIS angebunden. “ ...wer die knete nicht hat um über den Winter zu kommen wird sich diese Lösungen wohl auch nicht leisten können “ Ich hatte deinen Be…

  • Zitat von colonia40: „ich verstehe diese Frage nicht so wirklich.... Fast alle hersteller der LKW bieten doch eigene Lösungen an.... ich nenne mal Fleetboard von Daimler und ähnliche mehr... da hast Du doch alles was du brauchst....aber auch das gibt es nicht für Nüsse...! “ Richtig,die ganzen eigenen Telematiklösungen der LKW-Hersteller, wie z.B. Fleetboard von Daimler - Dynafleet von Volvo - MAN TeleMatics usw. sollten Abweichungen von der geplanten Strecke (geofencing and corridoring) pro-akt…