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Ich hab da eine Frage zur wöchentlichen Ruhezeit. Diese beträgt ja 45 Stunden. Wenn man außerhalb des Wohnortes ist kann man diese auf 24 Stunden und am Wohnort auf 36 Stunden verkürzen. Diese fehlende Ruhezeit muss man dann ja spätestens nach der 3. Woche nachholen. Also 21 bzw 9 Stunden. Jetzt hab ich aber nach meiner letzten Fahrt in der Woche 40 Stunden Ruhezeit. Muss ich auch die 9 Stunden anhängen oder reichen da die 5 Stunden die zu den 45 Stunden fehlen. Hab hier leider nichts über die S…
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Aus der schönen Oberpfalz
BeitragViele Grüße aus der wunderschönen Oberpfalz! Ich, Bj77, bin nur als Nebenjob im Transportwesen unterwegs. Bin mehr oder weniger durch Zufall zum Fahren gekommen, muss aber sagen dass es unheimlich Spaß mach auf der Straße unterwegs zu sein. Gruß Dieter