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  • Eine einfache Googlesuche brachte die Lösung! Zitat: „ Tageslenkzeit: Die Tageslenkzeit darf 9 Stunden nicht überschreiben. Die Tageslenkzeit darf jedoch höchstens zweimal in der Woche auf maximal 10 Stunden verlängert werden. Tagesruhezeit: Die Tagesruhezeit beträgt mindestens 11 Stunden innerhalb eines Zeitraums von 24 Stunden. Sie kann jedoch bis zu dreimal pro Woche auf 9 Stunden verkürzt werden. Wochenlenkzeit: Auf Grundlage einer Woche mit 6 Arbeitstagen, von denen maximal zwei, 10 Stunden…