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  • Hallo, wir erzielen Umsätze hauptsächlich aus innergem. Lieferungen und L. ins Ausland. Die von der Spediton ausgestellte Bescheinigung für Umsatzsteuerzwecke ist oftmals nicht vollständig; so fehlt meist Warenmenge, -art, Rechnungs-Nr. der Lieferung usw. Es wäre sehr zeitaufwendig jeden dieser Belege vom Spediteur neu anzufordern. Aus diesem Grund ergänzen wir den/die Verbringungsnachweis/Ausfuhrbescheinigung durch eine Kopie unserer Kundenrechnung. Reicht das aus, um vor dem Finanzamt zu beste…